Die Fallpauschale im DRG-System (Diagnosis Related Groups) ist eine festgelegte Vergütung, die Krankenhäuser für die stationäre Behandlung eines Patienten einer bestimmten Diagnosegruppe erhalten, unabhängig von den im Einzelfall tatsächlich entstandenen Kosten oder der Verweildauer innerhalb der definierten Grenzverweildauer.
Bedeutung für Ärzte
Das DRG-System wurde in Deutschland 2004 eingeführt und hat die tagesgleiche Pflegesatzfinanzierung abgelöst. Jährlich gibt es rund 1.200 DRG-Gruppen mit differenzierten Relativgewichten. Ein Relativgewicht von 2,0 bedeutet, dass dieser Fall doppelt so aufwendig ist wie ein Basisfall. Der Basisfallwert variiert je nach Bundesland zwischen 3.800 und 4.200 Euro. Für Klinikärzte bedeutet das: Kurze Verweildauern erhöhen die Wirtschaftlichkeit, unnötig lange Aufenthalte aber nicht die Vergütung. Dies erzeugt einen Anreiz zu effizientem Arbeiten, kann aber bei Fehlsteuerung zu zu früher Entlassung führen. Ärzteversichert weist darauf hin, dass DRG-Druck keine berufsrechtliche Rechtfertigung für sorgfaltswidrige Behandlung darstellt.
Abgrenzung
Das DRG-System gilt ausschließlich für stationäre GKV-Patienten; bei Privatpatienten wird nach GOÄ abgerechnet. Im ambulanten Bereich findet das EBM-Punktesystem Anwendung. Auch PEPP (Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik) ist ein eigenständiges System für psychiatrische Einrichtungen und kein DRG.
Beispiel
Ein Patient wird mit akutem Herzinfarkt stationär aufgenommen. Die DRG F60B (Akuter Myokardinfarkt ohne Intervention) hat ein Relativgewicht von 1,7. Bei einem Basisfallwert von 4.000 Euro erhält das Krankenhaus 6.800 Euro für diesen Fall, unabhängig davon, ob der Patient 4 oder 7 Tage bleibt.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →