Die Fallzahl bezeichnet die Anzahl der Behandlungsfälle, die ein Vertragsarzt in einem Quartal gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnet. Ein Behandlungsfall umfasst alle Leistungen, die ein Arzt für einen GKV-Patienten in einem Quartal erbringt, unabhängig von der Anzahl der Arzt-Patienten-Kontakte in diesem Zeitraum.
Bedeutung für Ärzte
Die Fallzahl ist eine der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen einer Arztpraxis, weil sie direkt das Regelleistungsvolumen (RLV) und damit die Honorarobergrenze beeinflusst. Eine steigende Fallzahl erhöht das RLV, aber auch den Aufwand. Die KV vergleicht die Fallzahlen innerhalb einer Fachgruppe und kann bei statistisch auffälligen Abweichungen nach oben oder unten eine Wirtschaftlichkeitsprüfung einleiten. Ärzteversichert empfiehlt, die eigene Fallzahl quartalsweise mit dem Fachgruppendurchschnitt zu vergleichen, um Abrechnungsoptimierungspotenzial zu erkennen oder um auf Rückfragen der KV vorbereitet zu sein.
Abgrenzung
Die Fallzahl ist nicht identisch mit der Patientenzahl oder der Anzahl der Arzt-Patienten-Kontakte. Ein Patient, der im gleichen Quartal zweimal in der Praxis erscheint, zählt nur als ein Behandlungsfall. Außerdem sind Notfallbehandlungen, die außerhalb der regulären Abrechnung stattfinden, in der Regel gesondert zu berücksichtigen.
Praxisbeispiel
Eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis mit zwei Ärzten behandelt im dritten Quartal 2.400 GKV-Patienten. Pro Arzt ergibt sich eine Fallzahl von 1.200. Der Fachgruppendurchschnitt liegt bei 1.050 Fällen je Arzt. Die KV führt eine Plausibilitätsprüfung durch, da die Praxis überdurchschnittlich viele Fälle hat.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Honorarverteilungsmaßstab, 2024.
- KV Baden-Württemberg: Praxis-Benchmarking Quartalsbericht, 2024.
- SGB V, § 87b: Regelleistungsvolumen und Fallzahlbasis.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →