Die Fallzahl bezeichnet im ambulanten GKV-Bereich die Anzahl der abgerechneten Behandlungsfälle einer Arztpraxis pro Quartal. Ein Behandlungsfall umfasst alle Leistungen, die ein Arzt für einen Patienten innerhalb eines Kalenderquartals erbringt, unabhängig von der Anzahl der Arztkontakte.

Bedeutung für Ärzte

Die Fallzahl ist eine der wichtigsten Steuerungsgrößen in der KV-Abrechnung. Sie bestimmt zusammen mit dem Regelleistungsvolumen (RLV) das verfügbare Budget einer Praxis. Für Hausärzte gelten typische Fallzahlen von 700 bis 1.200 Fällen pro Quartal, Fachärzte wie Orthopäden erreichen 500 bis 900 Fälle. Bei der Praxisbewertung im Rahmen eines Verkaufs wird die Fallzahl als Indikator für Praxisgröße und -wert herangezogen. Eine Praxis mit steigender Fallzahl und stabilem Fallwert zeigt gesundes Wachstum. Ärzteversichert berücksichtigt Fallzahlentwicklungen bei der Bewertung des wirtschaftlichen Risikoprofils einer Praxis.

Abgrenzung

Die Fallzahl ist zu unterscheiden von der Patientenzahl: Ein Patient, der in einem Quartal mehrfach in die Praxis kommt, zählt nur als ein Fall, kann aber mehrmals als Kontakt dokumentiert werden. Auch von der Behandlungszahl im stationären Bereich unterscheidet sie sich: Im Krankenhaus entspricht ein Fall einem stationären Aufenthalt, der nach DRG abgerechnet wird.

Beispiel

Eine Internistin rechnet in einem Quartal 850 Fälle ab. Ihr Regelleistungsvolumen beträgt 85.000 Euro. Mit einem Fallwert von 100 Euro ist das Budget voll ausgeschöpft. Kommt ein neuer Patient hinzu, steigt die Fallzahl auf 851, was das RLV geringfügig erhöht und bei korrekter Abrechnung mehr Honorar ermöglicht.

Quellen

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