Eine Familiengesellschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine GmbH & Co. KG, an der ausschließlich oder überwiegend Familienmitglieder beteiligt sind, mit dem Ziel, Vermögen innerhalb der Familie zu bündeln, Einkünfte auf Familienmitglieder in niedrigeren Steuerklassen zu verteilen und die Nachfolge zu regeln.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte mit größeren Vermögen aus Praxisbeteiligungen, Immobilien oder Kapitalanlagen bietet eine Familiengesellschaft mehrere Vorteile: Einnahmen aus Vermietung oder Kapital können auf Ehegatten oder Kinder mit geringem Einkommen übertragen werden, was die progressive Einkommensteuer senkt. Gleichzeitig ermöglicht die Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf Kinder die schenkungsteuerliche Nutzung der Freibeträge alle zehn Jahre. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Gestaltung einer Familiengesellschaft auf steuerliche Anerkennung zu achten, da das Finanzamt fremdunübliche Gestaltungen nicht akzeptiert.
Abgrenzung
Eine Familiengesellschaft unterscheidet sich von einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), bei der ausschließlich Ärzte gemeinsam eine Praxis betreiben. Zudem ist sie abzugrenzen von einer reinen Holding-GmbH, die zwar ähnliche steuerliche Zwecke verfolgt, aber keine Familienmitglieder als Gesellschafter einbezieht.
Praxisbeispiel
Ein Arzt und sein Ehegatte gründen eine GbR, in die der Arzt eine vermietete Praxisimmobilie einbringt. Der Ehegatte mit geringem Einkommen erhält 50 Prozent der Mieteinnahmen und versteuert sie zu einem niedrigeren Steuersatz. Jährlich spart die Familie so mehrere Tausend Euro an Einkommensteuer.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Steuerliche Anerkennung von Familiengesellschaften, 2024.
- Bundesärztekammer: Praxisorganisation und Steuerrecht, 2023.
- Steuerberaterkammer: Familiengesellschaft als Gestaltungsinstrument, 2023.
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