Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das Arbeitnehmern das Recht einräumt, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Stunden wöchentlich zu reduzieren, wenn ein naher Angehöriger pflegebedürftig ist, und das einen Anspruch auf ein zinsloses staatliches Darlehen zur Abfederung des Gehaltsausfalls begründet.
Bedeutung für Ärzte
Das FPfZG ist ein arbeitsrechtlicher Rahmen, der angestellten Ärzten ermöglicht, familiäre Pflegeverpflichtungen und Berufstätigkeit in Einklang zu bringen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Arbeitszeitreduzierung zuzustimmen, sofern er mehr als 25 Beschäftigte hat. Das BAFzA gewährt auf Antrag ein zinsloses Darlehen in Höhe der Hälfte der Nettogehaltseinbuße. Dieses Darlehen wird nach Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit in gleichen Raten zurückgezahlt. Ärzteversichert empfiehlt, während der Familienpflegezeit den Versicherungsschutz, insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung, auf Einschränkungen zu prüfen.
Abgrenzung
Das Familienpflegezeitgesetz ist gemeinsam mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) zu lesen. Während das PflegeZG die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis 10 Tage) und die vollständige Freistellung (bis 6 Monate) regelt, ergänzt das FPfZG mit dem längerfristigen Teilzeitmodell (bis 24 Monate). Beide Gesetze können nacheinander in Anspruch genommen werden.
Praxisbeispiel
Ein Assistenzarzt beantragt nach dem FPfZG eine Arbeitszeitreduzierung auf 50 Prozent für 20 Monate, um seine Mutter mit Pflegegrad 4 zu versorgen. Er beantragt beim BAFzA ein Darlehen in Höhe von 1.000 Euro monatlich. Nach Ende der Familienpflegezeit arbeitet er wieder Vollzeit und zahlt das Darlehen in monatlichen Raten von 50 Euro zurück.
Quellen
- Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), Stand 2024.
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA): Darlehen Familienpflegezeit, 2024.
- Marburger Bund: Recht auf Familienpflegezeit im Krankenhaus, 2023.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →