Die Familienversicherung in der GKV bezeichnet die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung eines Mitglieds, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden und keine eigene Versicherungspflicht besteht.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärztehaushalte ist die Familienversicherung ein relevantes Thema, wenn ein Partner GKV-versichert und der andere privat versichert ist. Ein PKV-Mitglied kann Familienangehörige nicht in der PKV kostenlos mitversichern; diese benötigen eigene PKV-Verträge. Die kostenfreie Mitversicherung in der GKV entfällt, wenn das eigene Einkommen der mitversicherten Person 535 Euro monatlich (2024) übersteigt oder das Arbeitsentgelt über 556 Euro liegt. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr, bei Schulausbildung bis 23 Jahre und bei Berufsausbildung bis 25 Jahre mitversicherbar. Ärzteversichert vergleicht für Arzt-Familien die Gesamtkosten von GKV-Familienmitgliedschaft und PKV-Einzelverträgen.

Abgrenzung

Die GKV-Familienversicherung ist von der PKV-Familienversicherung zu unterscheiden: In der PKV gibt es kein beitragsfreies Familienmodell; jede versicherte Person zahlt einen eigenen Beitrag, der von Alter und Gesundheitszustand abhängt. Für Familien mit Kindern kann die GKV daher kostengünstiger sein, wenn ein Elternteil GKV-Mitglied ist.

Beispiel

Ein angestellter Arzt mit GKV-Pflichtmitgliedschaft hat eine nicht berufstätige Ehefrau und zwei Kinder. Alle drei sind kostenlos über seine GKV mitversichert. Da er weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 Euro) verdient, bleibt er pflichtversichert, und die Familie profitiert von der beitragsfreien Mitversicherung.

Quellen

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