Die Mitversicherung im Rahmen der GKV-Familienversicherung bezeichnet die beitragsfreie Aufnahme von Familienangehörigen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder) in den Versicherungsschutz eines Hauptmitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne dass die mitversicherten Personen eigene Beiträge entrichten müssen.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärztehaushalte ist die Mitversicherungsfähigkeit ein wichtiger Faktor bei der Krankenversicherungsentscheidung. Kinder von GKV-versicherten Eltern können ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert werden, solange sie die Altersgrenzen (18 Jahre, bei Ausbildung bis 25 Jahre) und Einkommensgrenzen (535 Euro monatlich 2024) einhalten. Wechselt ein niedergelassener Arzt in die PKV, verliert seine Familie die beitragsfreie Mitversicherung; für Kinder und Ehepartner müssen eigene PKV-Tarife abgeschlossen werden, die zusammen leicht 800 bis 1.200 Euro monatlich kosten können. Ärzteversichert analysiert den Gesamtkostenvergleich GKV/PKV für die gesamte Familie.

Abgrenzung

Die Mitversicherung in der GKV-Familienversicherung ist von der PKV-Mitversicherung zu unterscheiden: Es gibt kein vergleichbares beitragsfreies Modell in der PKV. Jede mitversicherte Person hat in der PKV einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Auch von der Beihilfe (staatliche Kostenbeteiligung für Beamte) ist die GKV-Familienversicherung zu trennen.

Beispiel

Ein Assistenzarzt mit GKV-Pflichtmitgliedschaft heiratet. Seine nicht berufstätige Ehefrau kann beitragsfrei in seine GKV-Familienversicherung aufgenommen werden. Zwei Jahre später beginnt die Ehefrau eine Teilzeitstelle mit 600 Euro monatlichem Einkommen, womit die Mitversicherungsfähigkeit entfällt und sie eine eigene Mitgliedschaft begründen muss.

Quellen

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