Die Fernsignatur bezeichnet eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), die ein Arzt erzeugt, ohne den physischen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) direkt in ein Kartenlesegerät einzustecken. Stattdessen werden die kryptografischen Signaturschlüssel sicher in einem entfernten Trustcenter gespeichert, und der Arzt autorisiert jeden Signaturvorgang per PIN oder Biometrie über sein Endgerät.

Bedeutung für Ärzte

Die Fernsignatur ist für Ärzte praktisch relevant, die regelmäßig Dokumente außerhalb ihrer Praxis oder in mobilen Situationen signieren müssen, etwa bei Hausbesuchen, im Homeoffice oder bei der Nutzung von Videosprechstunden mit Folgeverordnungen. Das eRezept und der elektronische Arztbrief (eArztbrief) erfordern eine QES des ausstellenden Arztes; die Fernsignatur ermöglicht dies ohne physischen eHBA. Die Gematik hat die technischen Spezifikationen für die Fernsignatur in der Telematikinfrastruktur festgelegt. Ärzteversichert weist auf die Datenschutz- und Haftungsaspekte im Zusammenhang mit ferngespeicherten Signaturschlüsseln hin.

Abgrenzung

Die Fernsignatur ist rechtlich gleichwertig mit der lokalen Kartensignatur, wenn sie als qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS-Verordnung ausgeführt wird. Sie ist jedoch von der fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu unterscheiden, die geringere rechtliche Anforderungen hat und für nicht-rechtssichere Dokumente ausreicht. Im Kontext des eRezepts ist ausschließlich die qualifizierte Signatur zulässig.

Beispiel

Ein Hausarzt führt einen Hausbesuch durch und stellt dabei ein eRezept aus. Da er keinen Kartenleser mitgeführt hat, nutzt er die Fernsignatur-Funktion seiner Praxissoftware: Er gibt seine PIN auf dem Tablet ein, und das Trustcenter generiert die QES auf dem eRezept-Datensatz.

Quellen

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