Der Festzuschuss beim Zahnersatz ist der feste Geldbetrag, den die GKV ihren Versicherten für bestimmte zahnprothetische Versorgungen zuschießt. Er beträgt 50 Prozent des Regelversorgungsbetrags für den entsprechenden Befund und kann durch regelmäßige Zahnarztbesuche und Bonusheftführung auf 60 oder 65 Prozent erhöht werden.

Bedeutung für Ärzte

Zahnärzte müssen den Festzuschuss korrekt in ihrer Planung berücksichtigen und Patienten vor der Behandlung über anfallende Eigenanteile aufklären. Der Festzuschuss bezieht sich stets auf die kostengünstigste funktionsfähige Versorgung (Regelversorgung). Wählt der Patient eine höherwertige Versorgung (z.B. Vollkeramik statt Metallkrone), trägt er die Mehrkosten selbst. Beispiel: Die Regelversorgung für eine Krone kostet 1.000 Euro; der GKV-Festzuschuss beträgt 500 Euro (50 Prozent); mit Bonusheft nach 10 Jahren regelmäßigem Zahnarztbesuch steigt der Zuschuss auf 650 Euro. Ärzteversichert berät Zahnärzte zu passenden Zahnzusatzversicherungen für ihre Patienten.

Abgrenzung

Der Festzuschuss für Zahnersatz ist von der Regelversorgung zu unterscheiden: Regelversorgung ist die klinisch notwendige, kostengünstigste Standardversorgung; der Festzuschuss ist der GKV-Anteil daran. Gleichartiger Zahnersatz (höhere Qualität, selber Typ) und andersartiger Zahnersatz (anderer Typ) werden unterschiedlich bezuschusst. Für andersartigen Zahnersatz kann der Festzuschuss erheblich hinter den tatsächlichen Kosten zurückbleiben.

Beispiel

Ein GKV-Patient mit vollständigem Bonusheft (10 Jahre) benötigt eine Krone. Sein Festzuschuss beträgt 65 Prozent der Regelversorgungskosten von 900 Euro, also 585 Euro. Er wählt eine Keramikkrone für 1.400 Euro; er zahlt selbst 815 Euro.

Quellen

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