Der Finanzplan für eine Praxisgründung ist eine betriebswirtschaftliche Übersicht, die alle erforderlichen Investitionen, Anlaufkosten, laufenden Kosten, Finanzierungsquellen und realistischen Ertragserwartungen für die ersten drei bis fünf Praxisjahre zusammenführt und Banken sowie Fördermittelgebern als Entscheidungsgrundlage dient.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die eine eigene Praxis eröffnen, ist der Finanzplan das zentrale Instrument zur Bankfinanzierung. Er weist nach, dass die geplanten Einnahmen die laufenden Kosten und Kreditraten decken können. Typische Bestandteile sind: Investitionsplan (Ausstattung, Umbau, Software), Anlaufkostenplan (Versicherungen, Mietsicherheiten, Marketing), Liquiditätsplan für die ersten 12 bis 24 Monate sowie eine Rentabilitätsvorschau. Ärzteversichert empfiehlt, im Finanzplan auch die notwendigen Versicherungsprämien (Berufshaftpflicht, Praxisausfall, Berufsunfähigkeit) von Anfang an zu berücksichtigen, um keine Deckungslücken entstehen zu lassen.

Abgrenzung

Der Finanzplan ist ein Bestandteil des umfassenderen Businessplans, der zusätzlich eine Markt- und Standortanalyse, eine Leistungsbeschreibung und eine Risikoanalyse enthält. Er ist außerdem von der laufenden Buchführung und dem Jahresabschluss zu unterscheiden, die die tatsächlichen Zahlen der bereits tätigen Praxis dokumentieren.

Praxisbeispiel

Eine Fachärztin für Dermatologie plant die Neugründung einer Praxis mit Investitionskosten von 180.000 Euro. Ihr Finanzplan zeigt, dass bei einer Kassensitzbelegung von durchschnittlich 800 Fällen im ersten Quartal ein Monatsumsatz von ca. 22.000 Euro erreichbar ist. Die Bank bewilligt auf dieser Grundlage einen KfW-Kredit über 150.000 Euro.

Quellen

  • KfW: ERP-Gründerkredit für Freiberufler und Heilberufe, 2024.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: Praxisgründung Schritt für Schritt, 2024.
  • Stiftung Gesundheit: Gründungsberatung für Ärzte, 2023.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →