Die Fissurenversiegelung bezeichnet eine präventive zahnärztliche Maßnahme, bei der die Fissuren (Rillen und Grübchen) der Kauflächen von Backenzähnen mit einem dünnflüssigen Kunststoff versiegelt werden, um das Eindringen von Kariesbakterien und Speiseresten zu verhindern. Sie ist eine der wirksamsten Kariesprophylaxemethoden, besonders bei Kindern und Jugendlichen.

Bedeutung für Ärzte

Die GKV übernimmt die Kosten der Fissurenversiegelung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren für alle bleibenden Molaren, nach BEMA-Nr. 13 in der Abrechnung. Für Patienten ab 18 Jahren ist sie eine Privatleistung nach GOZ und muss vom Patienten selbst bezahlt werden, kann aber über Zahnzusatzversicherungen erstattet werden. In der Praxis dauert die Maßnahme ca. 15 bis 30 Minuten und ist schmerzfrei. Die Erfolgsdauer einer Versiegelung beträgt typischerweise 5 bis 10 Jahre. Ärzteversichert berät Zahnärzte zu passenden Tarifen für die Absicherung von Zahnzusatzleistungen bei ihren Patienten.

Abgrenzung

Die Fissurenversiegelung ist von der Füllungstherapie zu unterscheiden: Eine Versiegelung deckt gesunde Zahnflächen präventiv ab, während eine Füllung kariöses Gewebe nach Entfernung ersetzt. Auch von der Lackierung (Fluoridlack) unterscheidet sie sich: Fluoridierung ist eine chemische Härtung der Zahnoberfläche, die Versiegelung eine mechanische Abdichtung der Fissuren.

Beispiel

Ein 8-jähriger Patient hat gerade seine ersten bleibenden Backenzähne. Der Zahnarzt versiegelt die Fissuren der vier ersten Molaren präventiv. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig über BEMA-Nr. 13. Ein Jahr später wird die Qualität der Versiegelung beim Kontrolltermin überprüft.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →