Die Folgevisite bezeichnet den regelmäßigen ärztlichen Besuch bei einem stationär aufgenommenen Privatpatienten nach der bereits abgerechneten Erstvisite. Sie umfasst die Überprüfung des Genesungsverlaufs, die Anpassung des Therapieplans und die Dokumentation des aktuellen Zustands.
Bedeutung für Ärzte
Bei der Abrechnung nach GOÄ können Arztbesuch und Visite nach GOÄ-Nr. 45 (Besuch, im organisierten Notfalldienst oder außerhalb der Sprechstunde) und GOÄ-Nr. 46 (Visite bei mehr als 8 Patienten, je Patient anteilig) geltend gemacht werden. Jede Folgevisite muss mit Datum, Uhrzeit und Inhalt im Krankenblatt dokumentiert sein; ohne Dokumentation ist keine Abrechnung möglich. Die häufigste Fehlerquelle in der Visitenabrechnung ist die fehlende Unterscheidung zwischen einer kurzen Stippvisite (nicht separat abrechenbar) und einer substanziellen ärztlichen Untersuchung. PKV-Prüfer beanstanden häufig fehlende oder unzureichende Einträge. Ärzteversichert empfiehlt, Visitendokumentation als integralen Teil der Haftpflichtprävention zu verstehen.
Abgrenzung
Die Folgevisite ist von der Erstvisite zu unterscheiden: Letztere umfasst den ersten vollständigen Kontakt mit dem Patienten bei Aufnahme, der deutlich zeitaufwendiger und entsprechend höher bewertet ist. Auch von einem Konsilium ist die Folgevisite zu trennen: Ein Konsil durch einen hinzugezogenen Facharzt hat andere Abrechnungspositionen (z.B. GOÄ-Nr. 60) als die reguläre Folgevisite des behandelnden Stationsarztes.
Beispiel
Ein Internist besucht seinen privat versicherten Patienten an den Tagen 2, 3 und 4 des stationären Aufenthalts täglich. Er dokumentiert jeweils Blutdruckwerte, Medikamentenanpassungen und Befundbesprechung und rechnet täglich GOÄ-Nr. 45 mit Faktor 2,3 ab.
Quellen
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