Die Forderungsausfalldeckung ist eine Versicherungsklausel in Haftpflichtpolicen, die den Versicherungsnehmer schützt, wenn er selbst Schadensersatzansprüche gegen eine andere Person hat, diese Person jedoch nicht oder unzureichend versichert und zahlungsunfähig ist. Sie funktioniert damit umgekehrt zur normalen Haftpflichtversicherung: Nicht der Verursacher ist versichert, sondern der Geschädigte.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte können selbst Geschädigte werden, etwa bei einem Unfall mit einem unversicherten Fahrer auf dem Weg zur Praxis oder bei einem Vandalismus-Schaden durch einen insolventen Verursacher. Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn ein rechtskräftig festgestellter Schadensersatzanspruch innerhalb von sechs Monaten nicht erfüllt werden konnte. Typische Deckungssummen liegen bei 100.000 bis 500.000 Euro. Im Praxiskontext ist sie besonders relevant für Eigenschäden durch Dritte, die keine ausreichende Haftpflicht haben. Ärzteversichert prüft, ob Praxispolicen eine solche Deckung enthalten oder ob sie als Zusatzbaustein sinnvoll ist.

Abgrenzung

Die Forderungsausfalldeckung ist von der Rechtsschutzversicherung zu unterscheiden: Rechtsschutz finanziert die Durchsetzung von Ansprüchen, die Forderungsausfalldeckung zahlt, wenn die Durchsetzung erfolglos ist, weil der Schuldner nicht zahlen kann. Auch von einer Kreditversicherung unterscheidet sie sich: Kreditversicherungen sichern Forderungen aus Geschäftsbeziehungen ab, nicht Schadensersatzansprüche aus Haftpflichtfällen.

Beispiel

Ein Arzt wird von einem betrunkenen Fahrer (ohne ausreichende KFZ-Haftpflicht) angefahren und erleidet einen Praxisausfall von 10.000 Euro. Der Fahrer ist zahlungsunfähig. Die Forderungsausfalldeckung seiner eigenen Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →