Die Forderungsausfalldeckung ist ein optionaler Zusatzbaustein in der Haftpflichtversicherung, der dem Versicherungsnehmer Schutz gewährt, wenn er selbst Opfer eines Schadens durch Dritte wird und dieser Dritte zahlungsunfähig oder nicht ausreichend versichert ist.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte können Opfer von Sachschäden oder Körperverletzungen durch Patienten oder Dritte werden, sei es durch einen Angriff in der Praxis, einen Unfall beim Hausbesuch oder Vandalismus. Wenn der Verursacher mittellos ist und über keine Haftpflichtversicherung verfügt, bleibt der Arzt ohne Forderungsausfalldeckung auf seinem Schaden sitzen. Der Schaden kann ein körperlicher Schaden sein, der Berufsunfähigkeit verursacht, oder ein Sachschaden an Praxisausstattung. Ärzteversichert empfiehlt, die Forderungsausfalldeckung als Baustein der Betriebshaftpflicht oder privaten Haftpflichtversicherung einzuschließen.
Abgrenzung
Die Forderungsausfalldeckung ist nicht zu verwechseln mit der klassischen Berufshaftpflicht des Arztes, die Ansprüche von Patienten gegen den Arzt absichert. Die Forderungsausfalldeckung dreht das Verhältnis um: Hier ist der Arzt der Geschädigte, und der Schädiger kann nicht zahlen. Außerdem ist sie von der Rechtsschutzversicherung abzugrenzen, die die Prozesskosten zur Durchsetzung eigener Ansprüche finanziert, aber nicht den Schadensausfall selbst ersetzt.
Praxisbeispiel
Ein Arzt wird in seiner Praxis von einem psychisch erkrankten Patienten angegriffen und erleidet einen Handbruch. Der Patient ist mittellos und nicht haftpflichtversichert. Der Arzt fällt sechs Wochen aus. Dank seiner Forderungsausfalldeckung übernimmt sein Versicherer den entstandenen Verdienstausfall sowie die Behandlungskosten anteilig.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Musterbedingungen Haftpflichtversicherung, 2024.
- Marburger Bund: Sicherheitslage in deutschen Kliniken und Praxen, 2024.
- Bundesärztekammer: Versicherungsführer für Ärzte, 2023.
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