Forderungsmanagement bezeichnet den systematischen Prozess einer Arztpraxis zur Erfassung, Überwachung und Realisierung offener Honorarforderungen gegenüber Kostenträgern und Patienten, um Zahlungsausfälle zu minimieren und die Liquidität der Praxis zu sichern.

Bedeutung für Ärzte

Niedergelassene Ärzte sind auf pünktliche Zahlungseingänge angewiesen, um laufende Kosten zu decken. Privatärztliche Honorare werden direkt an den Patienten gestellt; bei ausbleibender Zahlung muss die Praxis mahnen oder Inkasso beauftragen. Auch KV-Honorare können bei Plausibilitätsproblematiken oder Rückforderungen zum Liquiditätsproblem werden. Ein strukturiertes Forderungsmanagement umfasst: Rechnungsstellung binnen 30 Tagen, ein klares Mahnwesen (Zahlungserinnerung, erste und zweite Mahnung), und im Hartnäckigkeitsfall die Übergabe an ein Inkassobüro oder die Nutzung von Factoring. Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine Kreditausfallversicherung oder das echte Factoring eine elegante Alternative zum aufwändigen Eigenmahn wesen darstellt.

Abgrenzung

Forderungsmanagement ist nicht identisch mit Buchhaltung, die Forderungen zwar erfasst, aber keine aktive Durchsetzungsmaßnahme enthält. Factoring unterscheidet sich durch den Forderungsverkauf, während beim internen Forderungsmanagement die Forderung in der Praxis verbleibt. Inkasso bezeichnet die externe Übergabe an ein Spezialunternehmen zur Beitreibung.

Praxisbeispiel

Eine Praxis für Ästhetische Dermatologie stellt monatlich ca. 150 privatärztliche Rechnungen aus. Das Praxissystem erinnert automatisch nach 14 Tagen unbezahlter Rechnung. Nach 30 Tagen folgt die erste Mahnung per E-Mail, nach 45 Tagen die zweite mit Fristsetzung. Säumige Patienten werden an ein spezialisiertes Ärzteinkasso übergeben. Die Ausfallquote sinkt dadurch von 4 auf unter 1 Prozent.

Quellen

  • Privatärztliche Verrechnungsstellen Deutschland: Leitfaden Forderungsmanagement, 2024.
  • Bundesärztekammer: Praxismanagement, Honorarforderungen, 2023.
  • Stiftung Warentest: Inkasso und Mahnwesen für Freiberufler, 2023.

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