Der Fortbildungsnachweis ist die dokumentierte Bestätigung, dass ein Arzt innerhalb eines definierten Zeitraums eine vorgeschriebene Anzahl an Fortbildungspunkten (CME-Punkte) erworben hat. Er ist Bestandteil der gesetzlichen Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V für Vertragsärzte und entsprechenden Regelungen in den Landesberufsordnungen.

Bedeutung für Ärzte

Vertragsärzte und angestellte Ärzte in Vertragsarztpraxen oder MVZ müssen gemäß § 95d SGB V alle fünf Jahre 250 CME-Punkte bei der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, droht zunächst eine Honorarkürzung von 25 Prozent. Bei weiterem Nichterfüllen kann im Extremfall die Zulassung entzogen werden. Der Nachweis erfolgt über das Einheitliche Informationssystem (EFN) der Bundesärztekammer, das alle anerkannten Fortbildungsveranstaltungen erfasst. Ärzteversichert weist darauf hin, dass Fortbildungslücken auch berufsrechtliche Konsequenzen haben können.

Abgrenzung

Der Fortbildungsnachweis nach § 95d SGB V gilt für Vertragsärzte; für Klinikärzte gelten die Berufsordnungen der Landesärztekammern, die eine ähnliche, aber nicht identische Pflicht enthalten. Auch für Ärzte in rein privatärztlicher Tätigkeit gilt die berufsrechtliche Fortbildungspflicht der Kammer, jedoch nicht die SGB-V-Sanktionsregelung.

Beispiel

Eine Hautärztin mit Kassenzulassung hat in fünf Jahren nur 180 CME-Punkte erworben. Die KV informiert sie und fordert sie zur Nachbesserung auf. Nach weiteren sechs Monaten ohne ausreichende Fortbildung wird ihr Quartalshonorar um 25 Prozent gekürzt. Sie holt daraufhin Punkte durch Online-Fortbildungen und Kongresse nach.

Quellen

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