Die ärztliche Fortbildungspflicht verpflichtet alle Ärzte zur kontinuierlichen fachlichen Weiterbildung nach Abschluss der Approbation. CME steht für Continuing Medical Education und bezeichnet das System zur Dokumentation und Zertifizierung von Fortbildungsmaßnahmen durch Punkte, die von der Bundesärztekammer oder Landesärztekammern anerkannt werden.

Bedeutung für Ärzte

Die Fortbildungspflicht ist in § 4 der Musterberufsordnung verankert. Ein CME-Punkt entspricht typischerweise einer Stunde anerkannter Fortbildungszeit. CME-Punkte werden vergeben für: Kongresse, anerkannte Fortbildungskurse, E-Learning-Module (z.B. über das Deutschen Ärztejournals), Hospitationen oder wissenschaftliche Publikationen. Das Einheitliche Informationssystem (EFN) der Bundesärztekammer erfasst alle Punkte elektronisch. Für Vertragsärzte gilt nach § 95d SGB V die Pflicht zu 250 Punkten in fünf Jahren. Ärzteversichert empfiehlt die regelmäßige Überprüfung des eigenen Fortbildungskontos.

Abgrenzung

CME-Punkte und die berufsrechtliche Fortbildungspflicht sind zu unterscheiden von der fachärztlichen Weiterbildung, die einen strukturierten Qualifikationsweg bis zur Facharztprüfung beschreibt. Fortbildung nach Facharztprüfung ist lebenslange Pflicht und dient der Aktualisierung, während die Weiterbildung auf einen neuen Qualifikationsabschluss zielt. In der Praxis werden CME-Punkte häufig mit dem Begriff Fort- und Weiterbildung verwechselt.

Beispiel

Ein Internist besucht jährlich zwei nationale Kongresse (je 8 Punkte), absolviert vier E-Learning-Module (je 3 Punkte) und eine Hospitation (5 Punkte). Er sammelt so 37 Punkte im Jahr, nach fünf Jahren 185 Punkte. Da er 250 benötigt, muss er in den letzten zwei Jahren zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen absolvieren.

Quellen

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