Freiberuflichkeit bezeichnet im deutschen Steuer- und Berufsrecht die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstlerischen oder heilberuflichen Tätigkeit, zu der auch der Arztberuf zählt, und ist nach § 18 EStG von der Gewerbesteuer befreit sowie von der Buchführungspflicht und Bilanzierungspflicht nach Handelsrecht ausgenommen.
Bedeutung für Ärzte
Niedergelassene Ärzte gelten als Freiberufler, sofern sie ihre Tätigkeit persönlich und eigenverantwortlich ausüben. Sie unterliegen der Einkommensteuer auf ihren Gewinn, ermittelt durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), zahlen aber keine Gewerbesteuer. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber Gewerbetreibenden, bei denen die Gewerbesteuer je nach Hebesatz der Gemeinde erheblich sein kann. Problematisch wird die Freiberuflichkeit, wenn ärztliche Tätigkeit mit gewerblichen Tätigkeiten verbunden wird (z. B. Kosmetikproduktverkauf), da dann eine Abfärbeproblematik entstehen kann. Ärzteversichert empfiehlt, die steuerliche Einordnung bei Praxiserweiterungen oder Nebentätigkeiten mit einem Steuerberater abzuklären.
Abgrenzung
Freiberuflichkeit ist von der gewerblichen Selbstständigkeit abzugrenzen, die der Gewerbesteuer und handelsrechtlichen Pflichten unterliegt. Ärzte, die eine GmbH betreiben, können hingegen gewerbesteuerpflichtig sein, da die Ärztegesellschaft als Körperschaft behandelt wird. Angestellte Ärzte sind keine Freiberufler, sondern Arbeitnehmer.
Praxisbeispiel
Ein Internist betreibt seine Praxis als Einzelunternehmen. Er ermittelt seinen Jahresgewinn per EÜR, zahlt Einkommensteuer und Kirchensteuer sowie Beiträge zum ärztlichen Versorgungswerk, aber keine Gewerbesteuer. Als er zusätzlich ein Nahrungsergänzungsmittelprodukt über die Praxis vertreibt, warnt sein Steuerberater vor einer möglichen Abfärbung auf die gesamte Praxistätigkeit.
Quellen
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 18: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
- Bundesfinanzhof: Urteile zur Freiberuflichkeit im Medizinbereich, 2023.
- Bundesärztekammer: Steuerrechtliche Grundlagen für niedergelassene Ärzte, 2023.
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