Der Freistellungsauftrag ist ein schriftlicher Auftrag, den ein Anleger seiner Bank, seinem Broker oder einer anderen Kapitalertrag auszahlenden Stelle erteilt, damit auf Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags keine Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) einbehalten wird.

Bedeutung für Ärzte

Seit 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner jährlich. Ärzte mit Kapitalanlagen, Dividendendepots oder Festgeldanlagen sollten Freistellungsaufträge bei allen Banken und Brokern optimal verteilen, um den Pauschbetrag vollständig auszuschöpfen. Wird kein Freistellungsauftrag erteilt oder ist er zu niedrig angesetzt, behält die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ein. Zu viel gezahlte Steuer wird erst mit der Einkommensteuererklärung zurückerstattet. Ärzteversichert empfiehlt, jährlich zu prüfen, ob die Freistellungsbeträge optimal auf mehrere Konten und Depots verteilt sind.

Abgrenzung

Der Freistellungsauftrag ist nicht zu verwechseln mit der Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung), die für Personen mit geringem Gesamteinkommen ausgestellt wird und eine vollständige Befreiung von der Einkommensteuer bescheinigt. Der Freistellungsauftrag wirkt ausschließlich im Rahmen des Sparer-Pauschbetrags und hat keinen Einfluss auf sonstige Einkunftsarten.

Praxisbeispiel

Ein Arzt hält Depots bei zwei Brokern und einem Tagesgeldkonto. Er erteilt Broker A einen Freistellungsauftrag über 600 Euro, Broker B über 300 Euro und der Bank über 100 Euro. Damit ist sein gesamter Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro ausgeschöpft. Dividenden und Zinsen bis zu diesen Beträgen fließen brutto aus.

Quellen

  • Einkommensteuergesetz (EStG), § 44a: Freistellungsauftrag.
  • Bundeszentralamt für Steuern: Sparer-Pauschbetrag 2025.
  • Stiftung Warentest Finanztest: Freistellungsauftrag optimal nutzen, 2024.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →