Die freiwillige Einzahlung in die Deutsche Rentenversicherung bezeichnet die Möglichkeit, als nicht pflichtversicherter Arzt oder als in der DRV bereits versicherter Arzt zusätzliche Beiträge zu leisten, um den Rentenanspruch zu erhöhen, Beitragslücken zu schließen oder bestimmte Versicherungszeiten zu erfüllen. Die monatlichen Beiträge können frei zwischen dem Mindestbetrag (100,07 Euro/Monat, 2024) und dem Höchstbetrag (1.404,30 Euro/Monat, 2024) gewählt werden.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte, die in jungen Jahren Pflichtbeitragszeiten in der DRV gesammelt haben (vor der Befreiung durch das Versorgungswerk), können durch freiwillige Einzahlungen ihren künftigen DRV-Rentenanspruch gezielt erhöhen. Besonders relevant ist die Erfüllung der 45-jährigen Beitragszeit, die in der DRV abschlagsfreien Rentenbeginn mit 63 Jahren ermöglicht. Die Rendite freiwilliger DRV-Beiträge liegt statistisch bei 3 bis 4 Prozent p.a. und ist damit mit sicheren Anleihen vergleichbar. Ärzteversichert vergleicht die Rentabilität freiwilliger DRV-Beiträge mit alternativen Altersvorsorgelösungen.

Abgrenzung

Freiwillige Einzahlungen in die DRV unterscheiden sich von Beitragserstattungen: Bei der Beitragserstattung werden früher gezahlte Pflichtbeiträge zurückgezahlt, was den Versicherungsschutz beendet. Auch die Höherversicherung in der DRV ist ein separates Instrument, das in der aktuellen Form praktisch nicht mehr angeboten wird.

Beispiel

Ein Arzt hat von 25 bis 32 Jahren als Assistenzarzt Pflichtbeiträge zur DRV gezahlt (7 Jahre, 84 Beitragsmonate). Ab 50 zahlt er freiwillig 500 Euro monatlich in die DRV ein, um die Wartezeit für eine vorzeitige Altersrente zu erfüllen und seinen Rentenanspruch zu erhöhen.

Quellen

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