Die Freiwilligenversicherung in der GKV bezeichnet die Möglichkeit, als nicht pflichtversicherungspflichtiger Arzt oder Selbstständiger freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Sie ist gesetzlich in §§ 9, 240 SGB V geregelt und bietet denselben Leistungsanspruch wie die Pflichtversicherung.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte, die den PKV-Wechsel scheuen oder von der GKV-Familienversicherung profitieren möchten, nutzen die Freiwilligenversicherung. Der Mindestbeitrag für Selbstständige in der GKV beträgt 2024 rund 175 Euro monatlich (wenn das Einkommen sehr gering ist) und steigt mit dem Einkommen bis zum Höchstbeitrag von rund 940 Euro. Die Freiwilligenversicherung bietet im Vergleich zur PKV keine Beitragsgarantie für die Zukunft: Bei steigendem Einkommen steigt auch der Beitrag. Leistungsrechtlich sind freiwillig Versicherte Pflichtversicherten gleichgestellt. Ärzteversichert analysiert, ob GKV-Freiwilligenversicherung oder PKV langfristig günstiger ist.

Abgrenzung

Die Freiwilligenversicherung unterscheidet sich von der Pflichtversicherung darin, dass sie freiwillig ist und jederzeit beendet werden kann, wenn ein Wechsel in die PKV gewünscht wird. Allerdings gibt es keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV, sobald man dauerhaft selbstständig ist und die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Dies macht die Entscheidung für die Freiwilligenversicherung oder PKV zur langfristigen Weichenstellung.

Beispiel

Eine Zahnärztin macht sich selbstständig. Sie entscheidet sich für die freiwillige GKV-Mitgliedschaft bei ihrer bisherigen Kasse. Ihr Jahreseinkommen beträgt 120.000 Euro; der Beitrag berechnet sich auf die Beitragsbemessungsgrenze (5.175 Euro/Monat) und beträgt ca. 940 Euro plus Pflegeversicherung.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →