Die Fremdkapitalquote bezeichnet den prozentualen Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital einer Praxis oder eines Unternehmens. Sie berechnet sich als: Fremdkapital dividiert durch Gesamtkapital, multipliziert mit 100. Sie gibt Auskunft über den Verschuldungsgrad und die finanzielle Stabilität.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die eine Praxis kaufen oder gründen, ist die Fremdkapitalquote eine wichtige Kennzahl bei der Bankfinanzierung. Banken bevorzugen Praxiskäufe mit einem Eigenkapitalanteil von mindestens 20 bis 30 Prozent, was einer maximalen Fremdkapitalquote von 70 bis 80 Prozent entspricht. Bei einem Praxiskaufpreis von 400.000 Euro sollte der Arzt idealerweise 80.000 bis 120.000 Euro Eigenkapital mitbringen. Eine zu hohe Fremdkapitalquote erhöht das Zinsrisiko und vermindert die finanzielle Flexibilität. Bei Immobilieninvestments gilt eine Fremdkapitalquote von 60 bis 70 Prozent als marktüblich. Ärzteversichert empfiehlt, die Fremdkapitalquote im Praxiscontrolling jährlich zu berechnen.

Abgrenzung

Die Fremdkapitalquote ist das Gegenstück zur Eigenkapitalquote (EK/GK x 100). Beide zusammen ergeben immer 100 Prozent. In der einfacheren EÜR-Buchführung einer Arztpraxis ist eine echte Bilanz oft nicht vorhanden; hier kann die Fremdkapitalquote näherungsweise aus Bankverbindlichkeiten und Praxiswert berechnet werden.

Beispiel

Ein Arzt kauft eine Praxis für 350.000 Euro. Er nimmt ein Bankdarlehen über 280.000 Euro auf und bringt 70.000 Euro Eigenkapital ein. Seine Fremdkapitalquote beträgt 80 Prozent (280.000 / 350.000). Die Bank gewährt das Darlehen, aber zu einem leicht erhöhten Zinssatz wegen des überdurchschnittlichen Fremdkapitalanteils.

Quellen

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