Früherkennungsuntersuchungen der GKV sind präventive Untersuchungen, die GKV-Versicherte regelmäßig in Anspruch nehmen können, um Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Sie umfassen Krebsvorsorgeuntersuchungen, Gesundheitsuntersuchungen, Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) und das Hautkrebsscreening.
Bedeutung für Ärzte
Für Vertragsärzte sind Früherkennungsuntersuchungen attraktiv, weil sie überwiegend als extrabudgetäre Leistungen vergütet werden, also vollständig außerhalb des Regelleistungsvolumens. Der Gesundheits-Check-up (EBM-Nr. 01732) für Erwachsene ab 35 Jahren steht alle drei Jahre zu und bringt rund 30 bis 40 Euro pro Fall. Die Krebsvorsorge für Frauen (EBM-Nr. 01730) ist jährlich abrufbar. Praxen können durch gezielte Einladung ihrer Patientinnen und Patienten zur Früherkennungsuntersuchung sowohl den Gesundheitsschutz verbessern als auch das Praxishonorar erhöhen. Ärzteversichert empfiehlt, die vollständige Liste der extrabudgetären Früherkennungsleistungen mit dem Praxisteam zu erarbeiten.
Abgrenzung
GKV-Früherkennungsuntersuchungen sind von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) zu unterscheiden: IGeL sind Leistungen, die nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten sind und privat bezahlt werden müssen. Auch von Screeninguntersuchungen in spezialisierten Programmen (z.B. Mammografiescreening) unterscheiden sich die regulären Früherkennungsuntersuchungen durch die Abrechnungsstruktur und den organisatorischen Rahmen.
Beispiel
Ein Hausarzt lädt systematisch alle Patientinnen und Patienten über 35, die in den letzten drei Jahren keinen Check-up hatten, per Brief zur Vorsorgeuntersuchung ein. Pro Quartal führt er so 80 zusätzliche Check-up-Untersuchungen durch, die als extrabudgetäre Leistung rund 3.200 Euro zusätzliches Honorar einbringen.
Quellen
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