Die Kiefer-Funktionsanalyse bezeichnet die systematische klinische und instrumentelle Untersuchung des Kiefergelenks, der Kiefermuskulatur und der Okklusionsverhältnisse mit dem Ziel, Funktionsstörungen des Kauorgans (kraniomandibuläre Dysfunktionen, CMD) zu diagnostizieren. Sie ist Bestandteil der Zahnheilkunde und wird nach der GOZ in Kapitel G abgerechnet.

Bedeutung für Ärzte

Die Funktionsanalyse ist bei Patienten mit Kaumuskelschmerzen, Kiefergelenkgeräuschen, Zähneknirschen (Bruxismus) oder Kopfschmerzen indiziert. Sie umfasst die klinische Funktionsanalyse (Manualpalpation, Unterkieferbewegungsanalyse) und die instrumentelle Funktionsanalyse (Okklusionsregistrat, Gesichtsbogenübertragung auf Artikulator). Nach GOZ-Nr. 8000 ff. werden diese Leistungen gesondert vergütet; im GKV-Bereich sind instrumentelle Funktionsanalysen in der Regel Privatleistungen. Für Zahnärzte ist es wichtig, Indikation und Umfang der Funktionsanalyse sorgfältig zu dokumentieren, da diese Leistungen von PKV-Versicherungen häufig kritisch geprüft werden. Ärzteversichert informiert über typische Erstattungsstreitigkeiten im Zahnbereich.

Abgrenzung

Die Kieferfunktionsanalyse ist von der zahnärztlichen Befunderhebung (Basisuntersuchung) zu unterscheiden: Letztere ist Kassenleistung und allgemeiner Teil jeder Untersuchung; die Funktionsanalyse ist eine gezielte Spezialuntersuchung der Kieferfunktion. Auch von der Therapie (Schienentherapie nach GOZ-Nr. 7010) ist die Diagnostik zu trennen.

Beispiel

Ein Patient klagt über morgendliche Kieferschmerzen und Zahnabnutzung. Der Zahnarzt veranlasst eine klinische Funktionsanalyse und stellt Bruxismus fest. Er rechnet GOZ-Nr. 8000 (klinische Funktionsanalyse, ca. 80 bis 160 Euro je nach Faktor) ab und empfiehlt eine Aufbissschiene als Therapie.

Quellen

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