Eine garantierte Leistung bezeichnet den vertraglich fest zugesagten Mindestbetrag, den ein Versicherer dem Versicherungsnehmer unabhängig von Kapitalmarktschwankungen oder wirtschaftlichem Erfolg des Unternehmens auszahlen muss. Sie steht im Gegensatz zu nicht garantierten Leistungen wie Überschussbeteiligungen, die von der Entwicklung des Kapitalstocks abhängen.
Bedeutung für Ärzte
Bei der Wahl von Altersvorsorgeprodukten wie klassischen Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen spielen garantierte Leistungen eine wichtige Rolle. Der aktuelle Höchstrechnungszins (Garantiezins) für Neuverträge liegt seit 2022 bei 0,25 Prozent p.a., was sehr niedrige garantierte Leistungen bedeutet. Für Ärzte, die Sicherheit im Ruhestand suchen, liefern garantierte Rentenleistungen aus dem Versorgungswerk dagegen eine verlässliche Basis: Die Versorgungswerke kalkulieren auf Basis langfristiger Kapitalmarktrenditen und bieten real höhere garantierte Ansprüche als private Versicherer. Ärzteversichert analysiert, in welchem Umfang garantierte Leistungen im Gesamtvorsorgekonzept sinnvoll sind.
Abgrenzung
Garantierte Leistungen sind von Überschussbeteiligungen zu unterscheiden: Überschüsse entstehen, wenn die Kapitalanlage besser läuft als kalkuliert, und werden variabel auf die Verträge verteilt. Die Gesamtleistung (Garantie plus Überschuss) kann deutlich höher als die garantierte Mindestleistung sein, ist aber nicht rechtlich bindend. In fondsgebundenen Versicherungen gibt es oft keine oder nur geringe Garantiekomponenten.
Beispiel
Ein Arzt schließt eine klassische Rentenversicherung ab. Die garantierte Monatsrente beträgt ab 67 Jahren 1.200 Euro. Durch Überschussbeteiligung wird die tatsächliche Rente nach aktueller Hochrechnung auf 1.650 Euro steigen, wobei nur die 1.200 Euro rechtlich garantiert sind.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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