Der Garantiezins in der Lebensversicherung bezeichnet den Höchstrechnungszins, den das Bundesministerium der Finanzen (BMF) festlegt und der die maximale Rendite bestimmt, die Lebensversicherer auf den Sparanteil von Neuverträgen garantieren dürfen. Er schützt Versicherer vor zu hohen Garantieverpflichtungen in einem Niedrigzinsumfeld.
Bedeutung für Ärzte
Der Garantiezins hat im Verlauf der letzten Jahrzehnte stark abgenommen: 1994 lag er noch bei 4 Prozent, wurde schrittweise auf 1,75 Prozent (2012), 1,25 Prozent (2015), 0,9 Prozent (2017) und schließlich 0,25 Prozent (ab 2022) abgesenkt. Für Ärzte, die klassische Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen als Altersvorsorge halten, haben ältere Verträge mit 3,5 bis 4 Prozent Garantiezins erhebliche Vorteile gegenüber aktuellen Neuverträgen. Diese Altverträge sollten nicht vorschnell aufgekündigt werden. Bei Neuabschlüssen ist der Garantiezins heute nahezu irrelevant; aussagekräftiger ist die Gesamtverzinsung inklusive Überschussbeteiligung. Ärzteversichert berät zu bestehenden Altverträgen und sinnvollen Neustrategien.
Abgrenzung
Der Garantiezins ist kein Kundenzins: Der Versicherungsnehmer erhält nicht direkt 0,25 Prozent Rendite auf seine Beiträge, denn der Garantiezins bezieht sich nur auf den Sparanteil nach Abzug aller Kosten und Risikobeiträge. Die tatsächliche Rendite eines Vertrags hängt von den Gesamtkosten, der Überschussbeteiligung und dem Zeitpunkt ab. Auch vom Tagesgeldoder Festgeldzins ist der Garantiezins zu unterscheiden.
Beispiel
Ein Arzt hat 1999 eine Kapitallebensversicherung mit 4 Prozent Garantiezins abgeschlossen. Diese Police ist heute sehr wertvoll: Auf den Sparanteil werden garantiert 4 Prozent p.a. gutgeschrieben, während neue Verträge nur 0,25 Prozent garantieren. Er lässt die Police laufen und nutzt sie als risikoarmen Baustein seiner Altersvorsorge.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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