Die Gesamtvergütung bezeichnet das Gesamtbudget, das die gesetzlichen Krankenkassen eines KV-Bezirks der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung für die ambulante vertragsärztliche Versorgung im jeweiligen Quartal oder Jahr zahlen. Sie bildet die finanzielle Grundlage für die gesamte Honorarverteilung an alle niedergelassenen Vertragsärzte.
Bedeutung für Ärzte
Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) wird seit 2009 auf Basis der tatsächlichen Erkrankungsstruktur der Versicherten berechnet: Stärkere Morbidität führt rechnerisch zu höherer Gesamtvergütung. Sie wird zwischen der KBV und den Krankenkassen auf Bundesebene, dann auf Landesebene zwischen KV und Kassen verhandelt. Änderungen in der Gesamtvergütung wirken direkt auf alle Arztpraxen: Ein Anstieg der MGV erhöht tendenziell die Honorare, ein Rückgang mindert sie. Für Praxen mit einer unterdurchschnittlichen Morbidität in der Patientenstruktur können Gesamtvergütungsänderungen negativ wirken. Ärzteversichert empfiehlt, KV-Rundschreiben zu Gesamtvergütungsänderungen aufmerksam zu verfolgen.
Abgrenzung
Die Gesamtvergütung ist zu unterscheiden vom Regelleistungsvolumen einer einzelnen Praxis, das den individuellen Budgetrahmen festlegt. Auch von der extrabudgetären Vergütung ist die Gesamtvergütung abzugrenzen: Extrabudgetäre Leistungen werden zusätzlich zur Gesamtvergütung erstattet und unterliegen keiner Budgetbegrenzung.
Beispiel
Eine KV verhandelt mit den Krankenkassen für ein Jahr eine Gesamtvergütung von 1,8 Milliarden Euro für alle 5.000 Vertragsärzte im Bezirk. Nach Abzug von extrabudgetären Leistungen und Verwaltungskosten werden durchschnittlich 350.000 Euro je Praxis im Jahr verteilt, je nach Fallzahl und Fachgruppe deutlich variierend.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →