Die Gesamtvergütung ist das von den gesetzlichen Krankenkassen an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu zahlende Gesamthonorar für die ambulant vertragsärztlich erbrachten Leistungen aller Vertragsärzte einer KV-Region in einem Quartal, aus dem die KV dann die individuelle Vergütung der Ärzte bestreitet.

Bedeutung für Ärzte

Die Gesamtvergütung ist morbiditätsbedingt, das heißt, sie wird anhand des tatsächlichen Krankheitsgeschehens der Versicherten berechnet. Sie bildet die Obergrenze des gesamten KV-Honorartopfes. Wenn die von den Ärzten erbrachten Leistungen die Gesamtvergütung übersteigen, sinkt der Punktwert je Leistung. Für Vertragsärzte bedeutet dies: Steigende Fallzahlen der Fachgruppe belasten das individuelle Honorar pro Behandlungsfall, wenn die Gesamtvergütung nicht entsprechend wächst. Ärzteversichert empfiehlt, die KV-Honorarentwicklung in der eigenen Fachgruppe quartalsweise zu verfolgen.

Abgrenzung

Die Gesamtvergütung ist das Gesamtbudget auf KV-Ebene, das Regelleistungsvolumen (RLV) hingegen das arztindividuelle Budget. Der Unterschied liegt in der Ebene: Gesamtvergütung betrifft die gesamte Region, RLV den einzelnen Arzt. Außerdem ist die Gesamtvergütung nicht zu verwechseln mit dem Orientierungswert (cent je Punkt im EBM), der bundeseinheitlich verhandelt wird.

Praxisbeispiel

Die KV Sachsen verhandelt mit den Krankenkassen für das zweite Quartal eine Gesamtvergütung von 280 Millionen Euro. Werden in diesem Quartal mehr Leistungen erbracht als das Gesamtvolumen erlaubt, sinkt der Punktwert entsprechend. Ärzte mit sehr hohen Fallzahlen erzielen zwar viele Punkte, erhalten aber weniger Euro je Punkt.

Quellen

  • SGB V, § 85: Gesamtvergütung der vertragsärztlichen Versorgung.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Honorarbericht 2024.
  • KV Nordrhein: Erläuterung Gesamtvergütung und Honorarverteilung, 2024.

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