Das Geschäftsführergehalt in einer GmbH bezeichnet die Vergütung, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für seine Leitungstätigkeit zahlt. Es ist eine Betriebsausgabe der GmbH und mindert deren Körperschaft- und Gewerbesteuerbasis, wird beim Gesellschafter-Geschäftsführer jedoch als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit besteuert.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte, die ein MVZ oder eine Ärzte-GmbH betreiben, müssen ihr Geschäftsführergehalt sorgfältig kalkulieren. Das Finanzamt prüft, ob das Gehalt fremdüblich ist, also einem Vergleich mit einem nicht verwandten Geschäftsführer mit ähnlicher Funktion standhält. Typische Geschäftsführergehälter in Ärzte-GmbHs liegen je nach Umsatz und Region bei 8.000 bis 20.000 Euro monatlich. Ein Gehalt, das über das Fremdübliche hinausgeht, wird als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) behandelt: Es wird der Körperschaftsteuer zugerechnet, und beim Gesellschafter fällt zusätzliche Steuer an. Ärzteversichert empfiehlt, das Gehalt mit Steuerberater regelmäßig anzupassen.

Abgrenzung

Das Gesellschafter-Geschäftsführergehalt ist von Gewinnausschüttungen zu unterscheiden: Ausschüttungen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (Teileinkünfteverfahren möglich), während Gehälter mit dem persönlichen Steuersatz und Sozialversicherungsbeiträgen belastet sind. Die optimale Aufteilung hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

Beispiel

Ein Arzt ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer MVZ-GmbH mit 800.000 Euro Jahresumsatz. Er bezieht ein Jahresgehalt von 144.000 Euro (12.000 Euro monatlich), das der Steuerberater als fremdüblich eingestuft hat. Daneben erhält er eine jährliche Ausschüttung von 80.000 Euro aus dem GmbH-Gewinn.

Quellen

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