Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein solidarisch finanziertes Pflichtversicherungssystem, in dem Arbeitnehmer bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 Euro brutto jährlich) kraft Gesetzes Mitglied sind und Beiträge einkommensabhängig zahlen, während die Leistungen für alle Versicherten einheitlich sind.
Bedeutung für Ärzte
Für angestellte Assistenz- und Fachärzte unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die GKV-Pflichtmitgliedschaft gesetzlich vorgeschrieben. Oberärzte und Chefärzte mit höherem Gehalt können sich freiwillig in der GKV versichern oder in die PKV wechseln. Niedergelassene Ärzte als Selbstständige sind versicherungsfrei und können wählen. Die GKV-Beitragssätze liegen 2025 bei ca. 14,6 Prozent (allgemeiner Beitragssatz) plus kassenindividuelle Zusatzbeiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte tragen. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten an der Grenze zur Versicherungsfreiheit, die Systemwahl PKV vs. GKV sorgfältig zu kalkulieren.
Abgrenzung
Die GKV unterscheidet sich von der privaten Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich durch das Prinzip der Solidarfinanzierung versus Äquivalenzprinzip: In der GKV zahlen Gutverdiener mehr für gleiche Leistungen, in der PKV hängt der Beitrag von Alter, Gesundheit und gewähltem Tarif ab.
Praxisbeispiel
Ein Assistenzarzt mit einem Bruttogehalt von 60.000 Euro jährlich ist GKV-pflichtversichert. Sein monatlicher GKV-Beitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen beträgt rund 700 Euro. Er ist berechtigt, seine Familie über die beitragsfreie Familienversicherung mitzuversichern.
Quellen
- SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung, Stand 2025.
- GKV-Spitzenverband: Beitragssätze 2025.
- Bundesministerium für Gesundheit: GKV und PKV im Überblick, 2024.
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