Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist das solidarisch organisierte Pflichtversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland, in dem rund 90 Prozent der Bevölkerung krankenversichert sind. Die Beiträge werden einkommensabhängig erhoben; Leistungen stehen unabhängig von der Beitragshöhe gemäß dem gesetzlichen Leistungskatalog zur Verfügung.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist die GKV in dreifacher Hinsicht relevant: als eigener Versicherungsträger (für angestellte Ärzte unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze), als Finanzierungsquelle für ihre Behandlungsleistungen (über KV-Honorar) und als Vertragspartner für die vertragsärztliche Zulassung. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, dazu kommen kassenindividuelle Zusatzbeiträge (durchschnittlich 1,7 Prozent 2024). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 62.100 Euro Jahreseinkommen (2024). Über 73 Millionen GKV-Versicherte bilden die Patientenbasis für niedergelassene Vertragsärzte. Ärzteversichert vergleicht die GKV-Mitgliedschaft für Ärzte mit der PKV-Alternative.

Abgrenzung

Die GKV unterscheidet sich von der PKV (Privaten Krankenversicherung) grundlegend: GKV ist solidarisch (einkommensabhängig), PKV ist risikoäquivalent (alters- und gesundheitsabhängig). Ärzte mit hohem Einkommen haben die Wahl zwischen GKV (freiwillig) und PKV. Die GKV-Leistungen sind gesetzlich definiert, PKV-Leistungen vertraglich im Tarif geregelt.

Beispiel

Eine Assistenzärztin verdient 66.000 Euro brutto jährlich und liegt damit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie ist GKV-pflichtversichert und zahlt monatlich ca. 500 Euro Beitrag. Nach der Niederlassung mit höherem Einkommen kann sie zwischen freiwilliger GKV-Mitgliedschaft und PKV-Wechsel wählen.

Quellen

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