Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind die vorvertraglich vom Versicherer gestellten Fragen zu Vorerkrankungen, aktuellen Beschwerden, früheren Behandlungen und Medikamenteneinnahmen, die der Antragsteller vollständig und wahrheitsgemäß beantworten muss. Sie dienen der Risikoprüfung des Versicherers.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte sollten bei BU-Antragstellung besonders sorgfältig vorgehen: Die Risikobewertung durch den Versicherer hängt vollständig von den Gesundheitsangaben ab. Typische Fragen beziehen sich auf die letzten 5 bis 10 Jahre und umfassen: Krankenhausaufenthalte, Operationen, regelmäßige Medikamenteneinnahmen, psychische Behandlungen, Rückenbeschwerden und bekannte Vorerkrankungen. Werden Vorerkrankungen verschwiegen, kann der Versicherer im Leistungsfall wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten und sämtliche Leistungen verweigern. Auch nicht bekannte Erkrankungen müssen nicht angegeben werden; die Anzeigepflicht beschränkt sich auf gefahrerhebliche Umstände, die dem Antragsteller bekannt sind. Ärzteversichert begleitet Ärzte beim BU-Abschluss und prüft die Fragen sorgfältig mit ihnen durch.
Abgrenzung
Die Gesundheitsfragen bei der BU sind von der PKV-Risikoprüfung zu unterscheiden: Beide verlangen Gesundheitsangaben, aber die BU prüft das Berufsunfähigkeitsrisiko, die PKV das Krankenbehandlungsrisiko. Die Rückfragen des Versicherers nach Einreichung des Antrags sind von den originären Gesundheitsfragen zu unterscheiden.
Beispiel
Ein 32-jähriger Arzt beantragt eine BU-Versicherung. Er gibt an, vor drei Jahren wegen Rückenschmerzen beim Orthopäden gewesen zu sein, gibt aber keine aktuelle Behandlung an. Der Versicherer nimmt einen Ausschluss für Wirbelsäulenerkrankungen in den Vertrag auf. Der Arzt kann den Vertrag mit dem Ausschluss annehmen oder einen anderen Versicherer suchen.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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