Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind die vom Versicherer im Antragsprozess gestellten Fragen zu Vorerkrankungen, Behandlungen, Unfällen und Medikamenten der letzten fünf bis zehn Jahre, die der Versicherer zur Risikobewertung benötigt und deren wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Antragsteller gesetzlich schuldet.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte als Antragsteller sind Gesundheitsfragen besonders relevant, weil sie durch ihren Beruf häufig eigene Diagnosen stellen und behandeln, was zu einem komplexen Gesundheitsbild führen kann. Eine falsche oder unvollständige Beantwortung berechtigt den Versicherer im Leistungsfall zur Anfechtung des Vertrags wegen vorvertraglicher Anzeigeobliegenheitsverletzung, was zum Verlust des Anspruchs führt. Ärzteversichert empfiehlt, bei der BU-Antragstellung möglichst früh im Berufsleben vorzugehen (geringeres gesundheitliches Risiko), alle Diagnosen aus Arztbriefen sorgfältig zusammenzustellen und im Zweifelsfall eine anonyme Voranfrage beim Versicherer zu stellen.

Abgrenzung

Gesundheitsfragen sind von Risikoausschlüssen zu unterscheiden: Während bei der Antragsstellung bekannte Vorerkrankungen zu Ausschlussklauseln, Zuschlägen oder Ablehnung führen können, ist eine nachträgliche Verletzung der Anzeigeobliegenheit die gravierendere rechtliche Konsequenz. Eine Risikovorbesprechung ohne Namensnennung hilft, das individuelle Risiko vorab zu klären.

Praxisbeispiel

Eine Assistenzärztin hat vor zwei Jahren wegen Rückenschmerzen eine Physiotherapieserie absolviert. Bei der BU-Antragstellung gibt sie dies korrekt an. Der Versicherer schließt Rückenerkrankungen in den ersten fünf Jahren aus, bietet aber ansonsten volle Absicherung. Hätte sie die Behandlung verschwiegen, wäre der gesamte Vertrag im Leistungsfall gefährdet.

Quellen

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Vorvertragliche Anzeigeobliegenheit, 2024.
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Musterbedingungen BU, 2024.
  • Marburger Bund: Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte, 2023.

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