Der Gesundheitskurs-Zuschuss bezeichnet die finanzielle Unterstützung, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten für die Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen im Bereich Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention gewähren. Rechtsgrundlage ist § 20 SGB V.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte können ihren Patienten gezielt auf den GKV-Zuschuss hinweisen und damit die Inanspruchnahme von Präventionsleistungen fördern. GKV-Kassen erstatten bei von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizierten Kursen in der Regel 75 bis 150 Euro pro Kurs und bis zu zwei Kursen pro Jahr. Für Ärzte selbst relevant: Sie als Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerfreie Gesundheitsleistungen bis zu 600 Euro jährlich gewähren (§ 3 Nr. 34 EStG), was Arbeitgeberattraktivität steigert. Betriebliche Gesundheitskurse für Praxismitarbeiter sind damit steuerlich günstig zu finanzieren. Ärzteversichert berät zu betrieblichen Gesundheitsangeboten als Mitarbeiterbindungsinstrument.

Abgrenzung

Der Gesundheitskurs-Zuschuss ist vom Bonus-Programm der GKV (z.B. bei Check-up-Teilnahme) zu unterscheiden: Boni sind leistungsunabhängig, der Zuschuss setzt die tatsächliche Kursteilnahme voraus. Auch von den IGeL-Leistungen unterscheiden sich Präventionskurse: GKV-bezuschusste Kurse sind kein ärztliches Angebot, sondern werden von zertifizierten Kursanbietern durchgeführt.

Beispiel

Ein Patient fragt seinen Hausarzt nach Rückengymnastik. Der Arzt empfiehlt einen von der ZPP zertifizierten Rückenschule-Kurs. Die Krankenkasse des Patienten erstattet 80 Prozent der Kursgebühr von 120 Euro, also 96 Euro. Der Patient zahlt nur 24 Euro selbst.

Quellen

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