Die Gewässerschadenhaftpflicht ist eine spezielle Versicherung, die Betreiber von Anlagen mit gewässergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöltanks, Chemikalienlagerstätten) vor Haftungsansprüchen Dritter und behördlichen Sanierungskosten schützt, die bei einer unbeabsichtigten Gewässerverunreinigung entstehen. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Bedeutung für Ärzte
Arztpraxen mit eigenen Immobilien, die einen Heizöltank besitzen, oder mit Laborbereichen, in denen Chemikalien gelagert werden, können nach dem WHG haftbar gemacht werden, wenn diese Stoffe in Boden oder Gewässer gelangen. Die Sanierungskosten können schnell 100.000 Euro und mehr betragen. Praxen, die in Mietgebäuden sind, sollten prüfen, ob der Vermieter eine Gewässerschadenhaftpflicht abgeschlossen hat, und ob die eigene Betriebshaftpflicht Gewässerschäden einschließt oder ausschließt. Viele Standard-Betriebshaftpflichtpolicen für Arztpraxen schließen Gewässerschäden aus. Ärzteversichert analysiert, ob eine separate Police notwendig ist oder als Zusatzbaustein einbezogen werden kann.
Abgrenzung
Die Gewässerschadenhaftpflicht ist von der allgemeinen Betriebshaftpflicht zu unterscheiden: Diese deckt in der Regel keine Umweltschäden ab. Auch von der Umwelthaftpflichtversicherung (breiter gefasst) unterscheidet sie sich: Die Umwelthaftpflicht deckt Luft-, Boden- und Gewässerschäden ab, während die Gewässerschadenhaftpflicht sich auf den Wasserbereich spezialisiert.
Beispiel
Eine Radiologiepraxis im Eigentum eines Arztes hat einen alten Heizöltank im Keller. Bei einer Leckage fließt Öl in das Erdreich und kontaminiert ein nahe gelegenes Grundwasservorkommen. Die Gewässerschadenhaftpflicht übernimmt Sanierungskosten und Behördenkosten in Höhe von 180.000 Euro.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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