Der Gewerbesteuermessbetrag bezeichnet die nach §§ 14 ff. GewStG ermittelte Berechnungsgröße, aus der sich durch Multiplikation mit dem gemeindlichen Hebesatz die endgültige Gewerbesteuer ergibt. Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 % des maßgeblichen Gewerbeertrags. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird ein Freibetrag von 24.500 Euro vom Gewerbeertrag abgezogen, bevor der Messbetrag berechnet wird.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte in freiberuflicher Praxis ohne gewerbliche Anteile ist der Gewerbesteuermessbetrag praktisch ohne Relevanz, da keine Gewerbesteuerpflicht besteht. Für Ärzte, die eine GmbH oder ein MVZ betreiben, ist er jedoch ein zentraler Planungswert. Der Messbetrag wird vom Finanzamt im Gewerbesteuermessbescheid festgesetzt und dann an die Gemeinde übermittelt, die daraus die tatsächliche Steuer berechnet. Da der Hebesatz je nach Standort stark variiert, hat die Standortwahl erheblichen Einfluss auf die effektive Steuerlast. Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine Verlegung des Unternehmenssitzes in eine Gemeinde mit niedrigem Hebesatz steuerlich wirksam sein kann.
Abgrenzung
Der Gewerbesteuermessbetrag ist vom Gewerbeertrag zu unterscheiden: Der Gewerbeertrag ist die Ausgangsgröße vor Anwendung der Steuermesszahl, der Messbetrag das Ergebnis danach. Erst der Messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt die zu zahlende Gewerbesteuer. Die festgesetzte Gewerbesteuer wiederum mindert als Betriebsausgabe die Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage.
Praxisbeispiel
Eine Arzt-GmbH erzielt einen Gewerbeertrag von 400.000 Euro. Die Steuermesszahl von 3,5 % ergibt einen Gewerbesteuermessbetrag von 14.000 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % zahlt die GmbH 56.000 Euro Gewerbesteuer. In einer Gemeinde mit 300 % Hebesatz wären es nur 42.000 Euro, eine Ersparnis von 14.000 Euro jährlich.
Quellen
- §§ 14–16 Gewerbesteuergesetz (GewStG), Bundesministerium der Justiz
- Gewerbesteuer-Richtlinien R 14.1 (GewStR)
- Bundesministerium der Finanzen: Hebesatzstatistik der Gemeinden
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