Die Gewinnermittlung bezeichnet das im Steuerrecht vorgeschriebene Verfahren, mit dem der steuerpflichtige Gewinn eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Praxis berechnet wird. In Deutschland existieren im Wesentlichen zwei Methoden: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG und der Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG.

Bedeutung für Ärzte

Freiberufliche Ärzte, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und keine Kapitalgesellschaft betreiben, dürfen und nutzen in der Regel die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dabei werden Betriebseinnahmen (z. B. Honorare, IGeL-Erlöse) den Betriebsausgaben (z. B. Praxismiete, Geräteanschaffungen, Personalkosten) gegenübergestellt. Der verbleibende Überschuss ist der steuerpflichtige Gewinn. Ärzte, die als GmbH oder in einem buchführungspflichtigen MVZ tätig sind, müssen hingegen bilanzieren, was deutlich aufwändiger ist. Ärzteversichert empfiehlt, auch bei der EÜR eine strukturierte Belegerfassung sicherzustellen, da das Finanzamt die Unterlagen jederzeit prüfen kann.

Abgrenzung

Die EÜR ist eine Zufluss-Abfluss-Rechnung: Einnahmen und Ausgaben werden im Jahr der Zahlung erfasst. Die Bilanzierung hingegen orientiert sich am Entstehungszeitpunkt der Forderungen und Verbindlichkeiten, was zu abweichenden steuerlichen Ergebnissen führen kann, insbesondere beim Jahresübergang. Außerdem erfordert die Bilanzierung eine vollständige Buchführung, ein Anlageverzeichnis und eine Eröffnungsbilanz.

Praxisbeispiel

Ein Arzt erzielt im Kalenderjahr 350.000 Euro Honorare von der KV. Seine Betriebsausgaben (Personal, Miete, Verbrauchsmaterial, Abschreibungen) betragen 180.000 Euro. In der EÜR ergibt sich ein steuerlicher Gewinn von 170.000 Euro, auf den Einkommensteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer entfallen.

Quellen

  • § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG): Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Bundesministerium der Finanzen: Amtliches Formular EÜR (Anlage EÜR)
  • Bundessteuerberaterkammer: Merkblatt Gewinnermittlung für Freiberufler

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