Die Gleichwertigkeitsprüfung bezeichnet das behördliche Verfahren, in dem zuständige Stellen feststellen, ob ein im Ausland erworbener Medizinabschluss in Inhalt, Niveau und Dauer mit dem deutschen Hochschulabschluss (Staatsexamen in der Humanmedizin) vergleichbar ist. Das Verfahren ist Voraussetzung für die Erteilung der Approbation als Arzt in Deutschland.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte mit einem Abschluss aus einem Nicht-EU-Land ist die Gleichwertigkeitsprüfung der erste entscheidende Schritt auf dem Weg zur deutschen Approbation. Die zuständige Landesbehörde (je nach Bundesland z. B. das Landesprüfungsamt oder das Gesundheitsministerium) vergleicht Studiendauer, Studienfächer und klinische Ausbildungsanteile. Bei wesentlichen Unterschieden kann die Behörde Ausgleichsmaßnahmen anordnen: einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung (Kenntnisprüfung). Ärzteversichert weist darauf hin, dass die Dauer und der Ausgang der Prüfung je nach Herkunftsland und Bundesland erheblich variieren können.

Abgrenzung

Die Gleichwertigkeitsprüfung ist von der automatischen Anerkennung für EU-Abschlüsse zu unterscheiden: Ärzte aus EU-Mitgliedstaaten profitieren von der gegenseitigen Anerkennung nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) und müssen keine Gleichwertigkeitsprüfung durchlaufen. Für Drittstaatler hingegen ist das Verfahren obligatorisch. Auch die Berufserlaubnis nach § 10 BÄO ist abzugrenzen, da sie nur eine zeitlich begrenzte Tätigkeit erlaubt, keine dauerhafte Approbation ersetzt.

Praxisbeispiel

Ein Arzt aus Ägypten mit acht Jahren Medizinstudium und zwei Jahren Facharztausbildung stellt einen Antrag auf Approbation in Bayern. Das Landesprüfungsamt stellt nach der Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede im Bereich klinische Propädeutik fest. Der Arzt muss daraufhin eine Kenntnisprüfung ablegen, bevor die Approbation erteilt werden kann.

Quellen

  • Bundesärzteordnung (BÄO) § 3, § 10
  • EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG
  • Bundesministerium für Gesundheit: Leitfaden zur Anerkennung ausländischer Arztabschlüsse

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