Die Gleichwertigkeitsprüfung bezeichnet das behördliche Verfahren, in dem die zuständige Landesbehörde feststellt, ob ein im Ausland erworbenes Medizinstudium und die ärztliche Ausbildung dem Niveau der deutschen Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) entspricht. Das Ergebnis entscheidet über die Erteilung der Approbation oder die Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten (außerhalb der EU/EWR) ist die Gleichwertigkeitsprüfung der zentrale Schritt auf dem Weg zur deutschen Approbation. Die Prüfung umfasst die Überprüfung von Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalten und klinischen Fertigkeiten. Fehlende Ausbildungsinhalte können durch eine Kenntnisprüfung (bei grundlegenden Unterschieden) oder einen Anpassungslehrgang (Defizitausbildung) ausgeglichen werden. Die Bearbeitungszeiten variieren stark je nach Bundesland; Erfahrungswerte liegen bei 6 bis 24 Monaten. EU-Ärzte profitieren von der automatischen Anerkennung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, unterliegen aber dennoch einer Prüfung der grundlegenden Ausbildungsanforderungen. Ärzteversichert unterstützt bei der Orientierung im deutschen Versicherungs- und Zulassungssystem.
Abgrenzung
Die Gleichwertigkeitsprüfung für Drittstaatsärzte unterscheidet sich von der automatischen Anerkennung für EU-Ärzte: EU-Ärzte erhalten bei Vorliegen der Mindestausbildungsvoraussetzungen die Approbation ohne individuelle Bewertung. Auch von der Kenntnisprüfung (die bei festgestellten Defiziten gefordert wird) ist die Gleichwertigkeitsprüfung als vorgelagerte Beurteilung zu trennen.
Beispiel
Ein Arzt aus Ägypten mit 8 Jahren Berufserfahrung beantragt die Approbation in Bayern. Die Behörde stellt nach Gleichwertigkeitsprüfung fest, dass seine Ausbildung in zwei Fachbereichen nicht dem deutschen Standard entspricht. Er muss eine Kenntnisprüfung in Innerer Medizin und Chirurgie ablegen, bevor die Approbation erteilt wird.
Quellen
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