Die GOÄ-Reform 2026 bezeichnet die grundlegende Überarbeitung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), mit der die seit 1996 weitgehend unveränderte Vergütungsstruktur für privatärztliche Leistungen modernisiert werden soll. Die neue GOÄ wird zwischen Bundesärztekammer, PKV-Verband und Bundesregierung verhandelt und soll nach langen Verzögerungen 2026 in Kraft treten.

Bedeutung für Ärzte

Die Reform hat weitreichende Auswirkungen auf die Einnahmen niedergelassener Ärzte mit Privatpatienten. Kernelemente der neuen GOÄ: Der bisherige Punktwert von 0,0582873 Euro (Stand 1996) wird durch ein neues Vergütungssystem ersetzt, das zu einer deutlichen Honorarerhöhung für viele Leistungen führen soll. Schätzungen der Bundesärztekammer prognostizierten Einkommenssteigerungen von 25 bis 30 Prozent für Fachärzte mit hohem Privatpatientenanteil. Neue Ziffern für digitale Leistungen (Videosprechstunde, Telemonitoring) werden aufgenommen. Der bisherige Multiplikationsfaktor (1-fach bis 3,5-fach) wird durch eine neue Strukturierung ersetzt. Ärzteversichert informiert über die Konsequenzen der GOÄ-Reform für die Praxisfinanzplanung.

Abgrenzung

Die GOÄ-Reform 2026 betrifft ausschließlich privatärztliche Abrechnungen; GKV-Leistungen werden weiterhin nach EBM vergütet, der separat und laufend angepasst wird. Auch die GOZ für Zahnärzte ist nicht Teil der GOÄ-Reform, wird aber parallel überarbeitet.

Beispiel

Nach der GOÄ-Reform 2026 wird die Beratungsziffer (bisher GOÄ Nr. 1 für 10,73 Euro beim 2,3-fachen Satz) voraussichtlich auf einen neuen Wert von ca. 14 bis 16 Euro angehoben. Für einen Augenarzt mit 30 Prozent Privatpatienten kann das eine Honorarerhöhung von 15.000 bis 25.000 Euro jährlich bedeuten.

Quellen

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