Die GOÄ-Reform 2026 bezeichnet die geplante umfassende Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte, die die seit 1996 unveränderten Punktwerte aktualisiert und eine Vielzahl neuer Leistungsbeschreibungen für moderne Medizin, Telemedizin und digitale Diagnostik einführt.
Bedeutung für Ärzte
Die Reform betrifft alle Ärzte, die Privatpatienten behandeln. Der aktuelle Punktwert von 5,82873 Cent ist seit fast 30 Jahren unverändert, obwohl Praxis- und Personalkosten erheblich gestiegen sind. Die neue GOÄ soll die Honorare für privatärztliche Leistungen deutlich anpassen und neue Gebührennummern für Leistungen einführen, die bislang gar nicht oder nur analog abgerechnet werden konnten (z. B. Videokonsultation, KI-gestützte Diagnostik). Die Reform soll einkommensneutral für die PKV-Prämien sein, was bedeutet, dass Praxen Honorarzuwächse bei einzelnen Leistungen erwarten können.
Abgrenzung
Die GOÄ-Reform 2026 bezieht sich ausschließlich auf die Abrechnung gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern. Der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) für die GKV-Abrechnung ist davon unberührt. Die Reform betrifft auch nicht die Honorarverteilung innerhalb der KV, sondern nur das direkte Arzt-Patient-Verhältnis bei Privatpatienten.
Beispiel
Ein Radiologe rechnet eine CT-Untersuchung bisher nach GOÄ Nr. 5370 ab. In der neuen GOÄ ist eine aktualisierte Gebührennummer mit höherem Punktwert vorgesehen, der den gestiegenen Gerätebetriebskosten Rechnung trägt. Für die Praxis bedeutet das höhere Honorareinnahmen bei gleicher Arbeit.
Ärzteversichert empfiehlt, die GOÄ-Reform 2026 frühzeitig in die Praxisplanung und Liquiditätsplanung einzubeziehen, da Honoraranpassungen die Einkommensstruktur verändern.
Quellen: Bundesärztekammer Entwurf neue GOÄ, PKV-Verband, Bundesgesundheitsministerium GOÄ-Reformprozess, § 11 BÄO (Ermächtigung zur GOÄ).
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