Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das die steuerrechtlichen Anforderungen an elektronische Buchführung und Belegarchivierung verbindlich regelt. Sie gelten für alle Steuerpflichtigen, die elektronische Bücher und Aufzeichnungen führen.
Bedeutung für Ärzte
Arztpraxen, die Praxisverwaltungssoftware, Buchhaltungsprogramme oder digitale Kassensysteme einsetzen, unterliegen den GoBD. Kernpflichten: Belege müssen unveränderlich (keine nachträgliche Bearbeitung) und vollständig archiviert werden; papierbasierte Belege dürfen nach dem Einscannen vernichtet werden (ersetzende Digitalisierung), wenn ein dokumentiertes Scan-Verfahren besteht; alle Buchführungsunterlagen müssen dem Finanzamt bei einer Betriebsprüfung lesbar in digitaler Form übergeben werden können (GDPdU-Dateiformat); Aufbewahrungsfristen betragen 10 Jahre für Buchführungsunterlagen, 6 Jahre für Geschäftsbriefe. Ein Verstoß kann dazu führen, dass das Finanzamt die Buchführung verwirft und Einnahmen schätzt. Ärzteversichert empfiehlt, die Praxis-EDV auf GoBD-Konformität zu prüfen.
Abgrenzung
Die GoBD sind keine gesetzliche Vorschrift, sondern ein Verwaltungsschreiben (BMF-Schreiben), das die Rechtsprechung und Gesetzesnormen (§§ 145 ff. AO, §§ 238 ff. HGB) konkretisiert. Von der Dokumentationspflicht nach ärztlichem Berufsrecht (Patientenakten) sind die GoBD-Buchführungspflichten zu trennen.
Beispiel
Eine Dermatologiepraxis nutzt eine digitale Buchhaltungslösung. Der Steuerberater richtet eine revisionssichere Archivierung aller Eingangsrechnungen und Kontoauszüge ein. Bei einer Betriebsprüfung kann der Prüfer direkt digital auf alle Belege der letzten 10 Jahre zugreifen, ohne dass Papieroriginalien vorgelegt werden müssen.
Quellen
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