Die steuerliche Behandlung von Gold richtet sich in Deutschland nach der Form der Anlage: Physisches Gold (Münzen, Barren) ist ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG und nach einer Haltedauer von einem Jahr vollständig steuerfrei. Gold-ETCs, Goldfonds und Goldderivate unterliegen dagegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Gewinne, unabhängig von der Haltedauer.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte als Hochverdiener, die in Gold investieren, sollten die steuerlichen Unterschiede zwischen physischem Gold und goldbasierten Wertpapieren kennen. Physisches Gold: Kauf und Verkauf sind umsatzsteuerbefreit (§ 25c UStG für Anlagegold ab einem Feingehalt von 995/1000). Gewinne aus dem Verkauf vor Ablauf eines Jahres unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent für Topverdiener). Nach einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei. Gold-ETCs: Gewinne unterliegen immer der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, aber besonders physisch hinterlegte ETCs (XETRA Gold, Euwax Gold II) werden seit einem BFH-Urteil 2015 steuerlich wie physisches Gold behandelt. Ärzteversichert berät zur steueroptimierten Vermögensanlage.
Abgrenzung
Die Steuerfreiheit für physisches Gold nach einem Jahr gilt nur im Privatvermögen. Im Betriebsvermögen einer Praxis oder GmbH ist Gold immer steuerpflichtig. Auch Silber und andere Edelmetalle folgen denselben Haltefristen wie physisches Gold.
Beispiel
Ein Orthopäde kauft 2020 einen Goldbarren für 15.000 Euro und verkauft ihn 2024 für 22.000 Euro. Gewinn: 7.000 Euro. Da die Haltedauer über einem Jahr liegt, ist der Gewinn vollständig steuerfrei. Bei einem Gold-ETC (ohne physische Lieferung) wären 1.750 Euro Abgeltungsteuer fällig.
Quellen
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