Google-Bewertungen für Ärzte sind öffentlich zugängliche Nutzerbewertungen auf der Google Maps-Plattform und im Google-Unternehmensprofil, die auf einer Skala von 1 bis 5 Sternen und in Textform abgegeben werden können. Sie beeinflussen die Online-Reputation einer Arztpraxis erheblich, da sie bei Suchanfragen prominent angezeigt werden.
Bedeutung für Ärzte
Studien zeigen, dass mehr als 70 Prozent der Patienten Online-Bewertungen bei der Arztsuche berücksichtigen. Eine durchschnittliche Google-Bewertung unter 3,5 Sternen kann die Patientengewinnung spürbar beeinträchtigen. Rechtlich gilt: Ärzte dürfen auf Bewertungen nicht mit patientenbezogenen Informationen antworten (Schweigepflicht). Falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder erfundene Bewertungen können über die Google-Meldefunktion zur Löschung eingereicht werden. Bei Erfolglosigkeit steht der Rechtsweg offen: Landgerichte haben wiederholt die Löschung rechtswidriger Arztbewertungen durchgesetzt. Konstruktives Antworten auf Bewertungen (ohne Patientendaten) ist jedoch professionell und sinnvoll. Ärzteversichert informiert über Rechtsschutzversicherungen, die auch Streitigkeiten um Online-Bewertungen abdecken.
Abgrenzung
Google-Bewertungen sind von arztspezifischen Bewertungsportalen wie Jameda, doctolib oder Sanego zu unterscheiden: Diese Portale haben eigene Nutzungsbedingungen und gesonderte Löschprozesse. Bei Jameda hat der BGH 2018 (Az. VI ZR 30/17) entschieden, dass Ärzte unter bestimmten Umständen die Löschung ihrer Profile verlangen können.
Beispiel
Eine Frauenarztpraxis erhält eine 1-Stern-Bewertung mit dem Text "Hat mich falsch behandelt und war unfreundlich." Die Ärztin meldet die Bewertung bei Google als mögliche Falschinformation. Google prüft und behält die Bewertung. Die Praxis schaltet einen Anwalt ein, der Google zur Löschung auffordert; bei fehlenden Beweisen bleibt die Bewertung bestehen.
Quellen
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