Der GOZ-Faktor (Steigerungsfaktor) bezeichnet den Multiplikator, mit dem ein Zahnarzt das Grundhonorar einer GOZ-Ziffer erhöhen kann, um den individuellen Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und die Umstände der Behandlung abzubilden. Er wird nach § 5 GOZ 2012 festgelegt und bewegt sich zwischen dem Einfachsatz und dem 3,5-fachen Satz.

Bedeutung für Ärzte

Für Zahnärzte ist der GOZ-Faktor das zentrale Instrument zur Honorargestaltung bei Privatpatienten. Regelbereich für klinische Leistungen: 1,0-fach bis 2,3-fach. Der 2,3-fache Satz gilt als angemessene Vergütung für reguläre Behandlungen ohne besondere Erschwernis. Für technische Leistungen (z.B. Röntgen) liegt der Regelbereich bei 1,0 bis 1,15. Steigerungen über den 2,3-fachen Satz bis zum 3,5-fachen Satz sind zulässig, wenn Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand oder Umstände der Behandlung dies rechtfertigen; der Zahnarzt muss dann auf Verlangen des Patienten eine schriftliche Begründung vorlegen. Eine Überschreitung des 3,5-fachen Satzes ist unzulässig. Ärzteversichert weist darauf hin, dass ungerechtfertigte Übersteigerungen zu Rückforderungen der PKV führen können.

Abgrenzung

Der GOZ-Faktor ist nicht identisch mit dem GOÄ-Faktor für Ärzte: Beide Verordnungen haben ähnliche Strukturen, aber unterschiedliche Punktwerte (GOZ: 0,05623 Euro, GOÄ: 0,0582873 Euro) und unterschiedliche Begründungspflichten. Auch von Material- und Laborkosten, die nach tatsächlichem Aufwand neben dem GOZ-Faktor berechnet werden, ist der Steigerungsfaktor zu unterscheiden.

Beispiel

Ein Zahnarzt behandelt einen Patienten mit komplizierter Parodontitis. Die GOZ Nr. 4070 (chirurgische Parodontaltherapie) hat 320 Punkte. Beim 3,5-fachen Satz: 320 x 0,05623 x 3,5 = 62,98 Euro. Der Zahnarzt gibt auf Patientennachfrage eine schriftliche Begründung: erhöhter chirurgischer Aufwand, ausgeprägte Anatomie, lange Operationsdauer.

Quellen

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