Die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) ist die bundesrechtliche Verordnung, die die Honorare für privatärztliche Zahnbehandlungsleistungen verbindlich regelt. Sie basiert auf § 15 des Zahnheilkundegesetzes und gilt in der aktuellen Fassung seit 2012 mit einem Punktwert von 0,05623 Euro.

Bedeutung für Ärzte

Zahnärzte nutzen die GOZ für alle Abrechnungen mit Privatpatienten sowie für Zusatzleistungen bei GKV-Versicherten, die über den BEMA-Katalog hinausgehen (z.B. hochwertige Füllungen, Implantate, ästhetische Behandlungen). Die GOZ gliedert sich in Leistungsabschnitte: allgemeine zahnärztliche Leistungen, konservierende Leistungen, chirurgische Leistungen, Prothetik, Kieferorthopädie und Leistungen bei der Verwendung von Aufbissbehelfen. Honorare werden nach Formel Punkte x Punktwert x Steigerungsfaktor berechnet. Für viele Behandlungen existiert eine Wahl zwischen Kassenleistung (BEMA) und privater Abrechnung (GOZ), wobei Patienten durch Heil- und Kostenplan vorab informiert werden müssen. Ärzteversichert informiert zu Berufshaftpflicht und Abrechnungssicherheit für Zahnärzte.

Abgrenzung

Die GOZ unterscheidet sich grundlegend vom BEMA: Der BEMA regelt die Kassenvergütung für GKV-Patienten über die Kassenzahnärztliche Vereinigung; die GOZ regelt die direkte Privatvergütung. BEMA-Honorare sind festbetragbasiert ohne Steigerungsfaktoren; GOZ-Honorare sind variabel mit Steigerungsspielraum.

Beispiel

Eine PKV-versicherte Patientin benötigt eine Keramikkrone. Der Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan nach GOZ, der Material-, Zahntechniker- und Behandlungskosten ausweist. Die PKV erstattet je nach Tarif 80 bis 100 Prozent der GOZ-Rechnung.

Quellen

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