Grunderwerbsteuer beim Praxiskauf bezeichnet die Steuer, die beim Erwerb einer Arztpraxis anfällt, soweit der Kaufpreis auf Grundstücke und Gebäude entfällt. Sie basiert auf dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) und fällt nur auf den Immobilienanteil des Gesamtkaufpreises an, nicht auf den ideellen Praxiswert (Patientenstamm, Goodwill) oder das bewegliche Inventar.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte, die eine Praxis mit Eigenimmobilie kaufen, müssen die Grunderwerbsteuer als erheblichen Kostenfaktor einkalkulieren. Bei einem Kaufpreis von 800.000 Euro, davon 400.000 Euro für die Immobilie, und einem Grunderwerbsteuersatz von 5 Prozent (Bayern) bis 6,5 Prozent (NRW, Thüringen) beträgt die Grunderwerbsteuer 20.000 bis 26.000 Euro. Gestaltungstipp: Im notariellen Kaufvertrag sollten Immobilienanteil, Praxiswert, Inventar und Patientenstamm klar getrennt ausgewiesen werden; eine nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung kann die Steuerbemessungsgrundlage reduzieren. Beim Erwerb von GmbH-Anteilen statt direktem Immobilienerwerb ("Share Deal") kann die Grunderwerbsteuer in bestimmten Konstellationen vermieden werden. Ärzteversichert berät zur steueroptimalen Strukturierung von Praxistransaktionen.

Abgrenzung

Die Grunderwerbsteuer beim Praxiskauf ist von der Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn des Verkäufers zu unterscheiden. Auch von der jährlichen Grundsteuer (laufende Immobiliensteuer) unterscheidet sich die Grunderwerbsteuer als einmalige Transaktionssteuer beim Eigentumsübergang.

Beispiel

Ein Kardiologe kauft eine Praxis inklusive Eigenimmobilie für insgesamt 1,2 Millionen Euro. Notariell wird aufgeteilt: 500.000 Euro Immobilie, 500.000 Euro Praxiswert/Goodwill, 200.000 Euro Inventar/Geräte. Grunderwerbsteuer fällt nur auf 500.000 Euro an: In Hessen (6 Prozent) sind das 30.000 Euro.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →