Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, die beim entgeltlichen Erwerb von Grundstücken und Gebäuden im Inland erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG); die Steuer steht den Bundesländern zu, die seit 2006 eigenständig Steuersätze festlegen können.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte, die Praxisimmobilien kaufen oder Immobilien als Kapitalanlage erwerben, sind von der Grunderwerbsteuer als Kaufnebenkosten betroffen. Die Grunderwerbsteuer fällt bei Notarvertragsunterzeichnung an und ist innerhalb eines Monats nach Steuerbescheid zu zahlen; ohne Zahlung wird keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, die für die Grundbucheintragung erforderlich ist. Im Betriebsvermögen (Praxisimmobilie) ist die Grunderwerbsteuer aktivierungspflichtig und erhöht die Abschreibungsbasis; sie wird nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen. Im Privatvermögen erhöht sie die Anschaffungskosten. Ausnahmen: Erwerb zwischen geraden Linien (Eltern/Kinder) und zwischen Eheleuten ist grunderwerbsteuerfrei. Ärzteversichert berät zu Gesamtkosten beim Immobilienerwerb für ärztliche Praxen.

Abgrenzung

Die Grunderwerbsteuer ist von der Schenkungsteuer (unentgeltlicher Erwerb) und der Erbschaftsteuer (Erwerb von Todes wegen) zu unterscheiden. Auch von der Spekulationssteuer auf Veräußerungsgewinne unterscheidet sie sich: Die Grunderwerbsteuer betrifft den Erwerb, nicht den Verkauf.

Beispiel

Ein Arzt kauft eine Praxisimmobilie in Berlin für 700.000 Euro. Grunderwerbsteuer (6 Prozent): 42.000 Euro, fällig innerhalb eines Monats nach Bescheid. Zusätzliche Kaufnebenkosten: Notarkosten (ca. 1,5 Prozent = 10.500 Euro), Maklerprovision (bis 3,57 Prozent = 24.990 Euro). Gesamte Nebenkosten: ca. 77.500 Euro.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →