Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Einkommensabsicherung, bei der der Versicherer eine vereinbarte Rente zahlt, wenn der Versicherungsnehmer dauerhaft eine oder mehrere definierte körperliche Grundfähigkeiten verliert. Typisch versicherte Fähigkeiten: Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Knien, Hocken, Treppen steigen, Heben und Tragen, Autofahren, Gebrauch beider Hände.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist die Grundfähigkeitsversicherung in der Regel kein gleichwertiger Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kann aber eine ergänzende Rolle spielen. Ein Arzt kann berufsunfähig werden, ohne eine definierte Grundfähigkeit zu verlieren (z.B. bei psychischen Erkrankungen, chronischen Rückenleiden ohne Gehverlust). Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt umgekehrt ohne Rücksicht auf den Beruf: Ein Arzt, der aufgrund von Handverlust nicht mehr operieren kann (Grundfähigkeit "Gebrauch beider Hände"), erhält die Rente. Prämien sind deutlich günstiger als BU-Prämien. Für Ärzte mit schweren Vorerkrankungen, die keine BU erhalten, kann die Grundfähigkeitsversicherung eine Mindestabsicherung bieten. Ärzteversichert berät zur individuellen Risikoabsicherung bei Berufsunfähigkeit.
Abgrenzung
Die Grundfähigkeitsversicherung unterscheidet sich grundlegend von der BU-Versicherung: Die BU schützt bei Unfähigkeit zur Ausübung des konkreten Berufs zu mindestens 50 Prozent; die Grundfähigkeitsversicherung ist berufsunabhängig. Auch von der Dread-Disease-Versicherung (zahlt einmalig bei schweren Erkrankungen) unterscheidet sie sich durch die Rentenleistung.
Beispiel
Eine Allgemeinmedizinerin verliert nach einem Unfall dauerhaft die Fähigkeit, sicher Auto zu fahren. Ihre Grundfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Monatsrente von 2.000 Euro. Die BU wäre nicht ausgelöst, da sie noch als Ärztin tätig sein kann.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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