Gruppentherapie in der Abrechnung bezeichnet die kassenärztliche oder privatärztliche Abrechnung psychotherapeutischer Behandlungen, die nicht in Einzelsitzungen, sondern mit mehreren Patienten gleichzeitig durchgeführt werden. Sie setzt eine spezifische Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung voraus und folgt besonderen Abrechnungsregeln.
Bedeutung für Ärzte
Für Psychotherapeuten und Psychiater mit Kassenzulassung ist die Gruppentherapie ein wichtiges Versorgungsinstrument. Nach EBM können psychotherapeutische Gruppenbehandlungen nach den Nrn. 35131 (analytische Gruppentherapie) und 35143 (tiefenpsychologisch fundierte Gruppentherapie) sowie 35153 (verhaltenstherapeutische Gruppentherapie) abgerechnet werden. Jede Sitzung muss mindestens 100 Minuten dauern und mit 3 bis 9 Patienten stattfinden. Die Vergütung beträgt je Gruppe (unabhängig von der Teilnehmerzahl) einen festen EBM-Punktwert, was die Wirtschaftlichkeit mit mehr Teilnehmern verbessert. Bei PKV-Patienten gilt GOÄ Nr. 861 (Gruppentherapie, mindestens 50 Minuten je Patienten). Ärzteversichert informiert Therapeuten über Berufshaftpflichtschutz bei Gruppentherapien.
Abgrenzung
Die Gruppentherapie-Abrechnung unterscheidet sich von der Einzeltherapie (EBM Nr. 35111/35121/35131 Einzelsitzung): Während in der Einzeltherapie je Sitzung pro Patient abgerechnet wird, gilt bei der Gruppe ein Gesamthonorار für die Gruppenleistung. Auch von der psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) ist die reguläre Gruppentherapie-Abrechnung zu trennen.
Beispiel
Eine Psychotherapeutin führt eine verhaltenstherapeutische Gruppentherapie mit 7 Patienten durch (100 Minuten). Sie rechnet EBM Nr. 35153 ab. Die Vergütung je Gruppe (ca. 70 Euro nach EBM-Bewertung) verteilt sich nicht auf die einzelnen Patienten, was die Effizienz gegenüber 7 Einzelsitzungen erhöht.
Quellen
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