Eine Gruppenversicherung ist ein Sammelvertrag, bei dem ein Versicherungsnehmer (z.B. eine Arztpraxis oder ein Ärztenetzwerk) für eine Gruppe von Personen (z.B. alle Praxismitarbeiter) einheitliche Versicherungsleistungen zu Sonderkonditionen abschließt. Die Prämien pro versicherter Person sind in der Regel günstiger als bei Einzelpolicen.
Bedeutung für Ärzte
Arztpraxen können Gruppenversicherungen als attraktives Instrument der Mitarbeiterbindung und als steuerlich begünstigte Gehaltsergänzung nutzen. Typische Anwendungsbereiche: Betriebliche Gruppenunfallversicherung (steuerfreie Leistung bis bestimmter Prämien), Betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Direktversicherung im Gruppenvertrag, Gruppenberufsunfähigkeitsversicherung für Praxispersonal ohne individuelle Gesundheitsprüfung, Kranken-Zusatzversicherungen für Mitarbeiter. Besonders interessant ist die betriebliche Gruppenunfallversicherung: Der Arbeitgeber zahlt die Prämie, was für den Mitarbeiter steuerfrei ist (bis zur Freigrenze). Ärzteversichert strukturiert Gruppenversicherungskonzepte für Praxen mit 2 bis 50 Mitarbeitern.
Abgrenzung
Die Gruppenversicherung ist von der Einzelpolice zu unterscheiden: Bei der Gruppenversicherung gilt ein einheitlicher Tarif ohne individuelle Risikoprüfung (bei kleinen Gruppen bis ca. 10 Personen kann eine vereinfachte Gesundheitsprüfung erforderlich sein). Auch von der Rahmenvereinbarung (Empfehlungsvertrag ohne Pflichtbeitritt) unterscheidet sich die Gruppenversicherung durch die kollektive Beitragspflicht.
Beispiel
Eine BAG mit 12 MFA-Mitarbeiterinnen schließt eine betriebliche Gruppenunfallversicherung ab. Prämie: 15 Euro je Mitarbeiterin monatlich, getragen vom Arbeitgeber. Die Mitarbeiterinnen erhalten doppelte Jahresgehalt als Invaliditätsleistung, ohne individuelle Gesundheitsprüfung.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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