Eine Gruppenversicherung bezeichnet einen Versicherungsvertrag, bei dem ein Versicherungsnehmer (z. B. ein Arbeitgeber oder eine Berufsorganisation) als Vertragspartner auftritt und dabei eine definierte Gruppe von Personen absichert. Die versicherten Personen selbst sind nicht Vertragspartner, profitieren aber vom Versicherungsschutz. Typische Formen sind Gruppen-Unfallversicherungen, Gruppen-Krankenversicherungen und Gruppen-Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Bedeutung für Ärzte

Für Praxisinhaber bieten Gruppenversicherungen einen effektiven Weg, Mitarbeiter im Rahmen betrieblicher Sozialleistungen abzusichern. Häufig werden Gruppen-Unfallversicherungen für das gesamte Praxisteam abgeschlossen. Der Vorteil: Durch die Bündelung entfallen individuelle Gesundheitsprüfungen oder sie werden deutlich vereinfacht, und der Beitrag ist durch Gruppenrabatte günstiger als bei Einzelverträgen. Auch Ärzteverbände und Kammern bieten ihren Mitgliedern Gruppenversicherungskonditionen an, etwa im Bereich der Haftpflicht oder der Rechtsschutzversicherung. Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Analyse, welche Gruppenkonditionen für ihre Praxissituation sinnvoll sind.

Abgrenzung

Die Gruppenversicherung ist vom Einzelvertrag zu unterscheiden, bei dem der Versicherte selbst Vertragspartner ist und individuelle Konditionen ausgehandelt werden. Außerdem ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über Direktversicherung oder Pensionskasse abzugrenzen, die ebenfalls als Gruppenvertrag zugunsten von Arbeitnehmern gestaltet sein kann, aber primär der Altersabsicherung dient.

Praxisbeispiel

Eine Gemeinschaftspraxis mit acht Mitarbeitern schließt eine Gruppen-Unfallversicherung ab. Für alle Angestellten gilt automatisch ein Versicherungsschutz über 24 Stunden ohne Einzelgesundheitsprüfung. Die Prämie ist deutlich günstiger als acht Einzelverträge, und der Arbeitgeber kann den Beitrag als Betriebsausgabe absetzen.

Quellen

  • § 179 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Gruppenversicherung
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Merkblatt Gruppenversicherung
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Branchenbericht Gruppenversicherungen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →