Die Günstigerprüfung bezeichnet ein im deutschen Steuerrecht verankertes automatisches Prüfverfahren, bei dem das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung vergleicht, welche von zwei Optionen für den Steuerpflichtigen zu einer niedrigeren Steuerlast führt. Die bekanntesten Anwendungsfälle sind der Vergleich zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld sowie zwischen dem Sonderausgabenabzug für Riester-Beiträge und der staatlichen Riester-Zulage.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte mit höherem Einkommen ist die Günstigerprüfung besonders relevant, da der Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) bei hohen Steuersätzen einen deutlich größeren Steuervorteil ergeben kann als die Grundzulage von 175 Euro. Das Finanzamt führt den Vergleich automatisch durch und wählt die günstigere Variante. Ein aktiver Antrag ist nicht erforderlich. Wird festgestellt, dass der Steuerabzug vorteilhafter ist, wird die bereits gezahlte Zulage auf die Steuerersparnis angerechnet. Ärzteversichert empfiehlt Ärzte mit Riester-Vertrag, diese Mechanik bei der Steuerplanung zu berücksichtigen.
Abgrenzung
Die Günstigerprüfung ist ein automatischer Schritt in der Steuerfestsetzung und keine eigenständige Steuererleichterung. Sie ist vom Sonderausgabenabzug selbst zu unterscheiden, der nur beantragt werden kann, wenn der Steuerpflichtige dem Finanzamt gegenüber die entsprechenden Daten offenlegt. Außerdem bezieht sich die Günstigerprüfung im Kinderfreibetrag-Kontext auf einen anderen Vergleichsgegenstand als bei der Riester-Förderung.
Praxisbeispiel
Ein Oberarzt mit einem zu versteuernden Einkommen von 120.000 Euro hat einen Riester-Vertrag und erhält 175 Euro Grundzulage. Im Rahmen der Günstigerprüfung errechnet das Finanzamt, dass der Sonderausgabenabzug von 2.100 Euro bei seinem Grenzsteuersatz eine Steuerersparnis von etwa 882 Euro ergibt. Da dies die Zulage übersteigt, wird der höhere Steuervorteil angerechnet.
Quellen
- § 31 EStG: Günstigerprüfung beim Kindergeld
- § 10a EStG: Günstigerprüfung bei der Riester-Förderung
- Bundesministerium der Finanzen: BMF-Schreiben zur Riester-Günstigerprüfung
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →