Die Günstigerprüfung bezeichnet das Verfahren, bei dem das Finanzamt auf Antrag oder automatisch prüft, ob die Besteuerung nach der günstigeren Methode von zwei Alternativen (z.B. Abgeltungsteuer oder individuelle Einkommensteuer; Riester-Zulage oder Sonderausgabenabzug) für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist, und die günstigere Variante anwendet.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte als Steuerpflichtige ist die Günstigerprüfung in drei Bereichen relevant: Erstens bei Kapitalerträgen (§ 32d Abs. 6 EStG): Ist der persönliche Einkommensteuersatz niedriger als 25 Prozent (Abgeltungsteuer), kann die Veranlagung der Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz beantragt werden. Da Ärzte in der Regel sehr hohe persönliche Steuersätze haben, ist dies für sie selten vorteilhaft. Zweitens bei Riester-Sparen (§ 10a Abs. 2 EStG): Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug (bis 2.100 Euro) zu einer höheren Steuerersparnis führt als die Zulage; die günstigere Option wird gewählt. Drittens bei Krankenversicherungsbeiträgen: Beiträge zur GKV und PKV werden auf Günstigkeitsvergleich geprüft. Ärzteversichert berät zur Steueroptimierung bei verschiedenen Anlageformen.

Abgrenzung

Die Günstigerprüfung ist kein eigenständiger Antrag auf Steuererleichterung, sondern eine Berechnungsmethode, die das Finanzamt auf Antrag oder automatisch anwendet. Sie unterscheidet sich von der Wahlveranlagung (Getrennt- oder Zusammenveranlagung bei Ehegatten), die eine aktive Entscheidung erfordert.

Beispiel

Eine Ärztin im Ruhestand hat einen persönlichen Einkommensteuersatz von 18 Prozent. Ihre Dividendenerträge von 10.000 Euro wurden mit 25 Prozent Abgeltungsteuer (2.500 Euro) belastet. Nach Günstigerprüfung ergibt sich eine Steuer von 1.800 Euro (18 Prozent); sie erhält 700 Euro zurück.

Quellen

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