Die Güterstandsschaukel bezeichnet ein Gestaltungsmodell im Familienrecht und Steuerrecht, bei dem ein verheiratetes Paar den Güterstand von der Zugewinngemeinschaft vorübergehend auf Gütertrennung umstellt, dadurch den Zugewinnausgleich auslöst, und anschließend wieder in die Zugewinngemeinschaft zurückwechselt. Der dabei geleistete Zugewinnausgleich ist nach § 5 ErbStG schenkungsteuerfrei.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte-Ehepaare mit erheblichem Praxisvermögen, Immobilien oder Kapitalvermögen bietet die Güterstandsschaukel die Möglichkeit, Vermögen steuerfrei zwischen den Ehepartnern zu übertragen und so die Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerlast zu reduzieren. Der Zugewinn wird nach dem Wechsel zur Gütertrennung ausgeglichen; dieser Ausgleichsanspruch ist steuerfrei. Ein Arzt mit einem Zugewinn von 500.000 Euro kann diesen steuerfrei auf seinen Ehegatten übertragen. Die Gestaltung muss notariell beurkundet werden und erfordert sorgfältige Planung. Ärzteversichert empfiehlt, die Güterstandsschaukel im Rahmen einer umfassenden Vermögensstrategie zu prüfen.
Abgrenzung
Die Güterstandsschaukel ist vom einfachen Ehevertrag zur Gütertrennung abzugrenzen: Bei der Güterstandsschaukel kehrt das Paar nach dem Ausgleich wieder in die Zugewinngemeinschaft zurück. Vom vorweggenommenen Erbrecht unterscheidet sie sich dadurch, dass der Zugewinnausgleich kein Schenkungssteuer auslösender Vorgang ist.
Beispiel
Ein Arzt hat während der Ehe einen Zugewinn von 600.000 Euro erzieltseiner Praxis aufgebaut. Nach einem notariellen Wechsel in die Gütertrennung entsteht ein Zugewinnausgleichsanspruch seiner Frau von 300.000 Euro. Die Zahlung ist nach § 5 ErbStG steuerfrei. Anschließend wechselt das Paar zurück in die Zugewinngemeinschaft.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →