Ein Gutachten im Versicherungskontext bezeichnet die fachkundige Beurteilung durch einen unabhängigen Sachverständigen oder Arzt, die einem Versicherer oder Versicherungsnehmer dazu dient, strittige Leistungsansprüche zu klären, Schadensursachen zu bewerten oder den Gesundheitszustand des Versicherten zu beurteilen.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte begegnen Versicherungsgutachten in verschiedenen Rollen. Als Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) müssen sie im Leistungsfall ein ärztliches Gutachten einreichen, das ihren gesundheitlichen Zustand und die Einschränkungen ihrer Berufsausübung dokumentiert. Als Berufshaftpflichtversicherter können sie bei einem Arzthaftpflichtfall Gegenstand eines medizinischen Sachverständigengutachtens werden, das klärt, ob ein Behandlungsfehler vorlag. Als Gutachter selbst können Ärzte gegen Honorar Versicherungsgutachten für Gesellschaften erstellen (z.B. zu Berufsunfähigkeit, Invalidität). Ärzteversichert empfiehlt, im BU-Leistungsfall frühzeitig professionelle Unterstützung bei der Gutachtenvorbereitung einzuholen.

Abgrenzung

Das Versicherungsgutachten ist vom MDK-Gutachten (im GKV-Kontext) und von gerichtlichen Sachverständigengutachten im Schadensersatzprozess zu unterscheiden. Ein Versicherungsgutachten wird primär zur Klärung von Vertragsleistungen eingeholt, während ein gerichtliches Gutachten Beweismittel im Prozess ist.

Beispiel

Ein niedergelassener Chirurg erkrankt an einer Schultererkrankung und stellt einen Leistungsantrag bei seiner BU-Versicherung. Der Versicherer beauftragt einen Gutachter zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit. Das Gutachten stellt eine 60-prozentige Einschränkung der operativen Tätigkeit fest; die BU-Rente wird ab diesem Zeitpunkt ausgezahlt.

Quellen

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