Eine Gutachterkommission ist ein von der Landesärztekammer eingerichtetes Gremium, das außergerichtlich Beschwerden von Patienten über mutmaßliche Behandlungsfehler prüft. Das Gremium setzt sich aus erfahrenen Ärzten verschiedener Fachrichtungen sowie in der Regel einem Juristen zusammen. Es erstellt eine gutachterliche Stellungnahme, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ohne selbst verbindliche Entscheidungen zu treffen. Das Verfahren ist für beide Seiten freiwillig und kostenfrei.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, gegen die ein Behandlungsfehlervorwurf erhoben wird, bietet die Gutachterkommission eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Klärung, die ein langwieriges Gerichtsverfahren ersetzen oder verhindern kann. Wichtig: Ärzte sind nicht verpflichtet, der Einleitung eines Verfahrens zuzustimmen, sollten dies aber in der Praxis gut abwägen. Die Stellungnahme der Kommission ist zwar nicht bindend, hat aber erhebliches Gewicht in einem späteren Zivilprozess. Haftpflichtversicherer sind in das Verfahren einzubeziehen. Ärzteversichert empfiehlt, im Fall einer Gutachterkommissionsbeschwerde umgehend die Berufshaftpflichtversicherung zu informieren und rechtliche Beratung einzuholen.

Abgrenzung

Die Gutachterkommission ist von der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen zu unterscheiden: Schlichtungsstellen haben eine ähnliche Funktion, versuchen aber aktiv einen Vergleich zu erzielen, während Gutachterkommissionen primär eine Sachverhaltsaufklärung betreiben. Beide Einrichtungen sind von gerichtlichen Sachverständigenverfahren nach der ZPO abzugrenzen, die im Rahmen eines Zivilprozesses stattfinden und bindende Beweisfunktion haben.

Praxisbeispiel

Ein Patient beschwert sich bei der Ärztekammer Nordrhein über einen vermeintlichen Operationsfehler. Die Gutachterkommission prüft die Patientenakte, holt Stellungnahmen des Chirurgen ein und zieht externe Fachgutachter hinzu. Nach drei Monaten stellt sie fest, dass kein Behandlungsfehler vorliegt. Der Patient verzichtet daraufhin auf eine Klage.

Quellen

  • Bundesärztekammer: Tätigkeitsbericht der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
  • Ärztekammer Nordrhein: Verfahrensordnung der Gutachterkommission
  • BGH-Urteil zur Beweiskraft von Gutachterkommissions-Stellungnahmen (VI ZR 74/11)

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