Häusliche Pflege durch Angehörige bezeichnet die informelle, häuslich erbrachte Versorgung von Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (Stufe 1 bis 5) durch Familienmitglieder oder nahestehende Personen, die dafür aus der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI finanziell unterstützt werden. Im Mittelpunkt steht das Pflegegeld, das die Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person auszahlt, die es dann an die pflegenden Angehörigen weitergeben kann.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad: Von 332 Euro monatlich (Pflegegrad 2) bis zu 901 Euro (Pflegegrad 5). Voraussetzung ist, dass keine professionellen Pflegedienste die häusliche Pflege übernehmen, sondern private Pflegepersonen.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte spielen eine Schlüsselrolle bei der Feststellung und Dokumentation von Pflegebedürftigkeit. Sie stellen Befundberichte aus, die der MDK (Medizinischer Dienst) bei der Begutachtung heranzieht. Außerdem informieren Hausärzte Patientenfamilien über Leistungsansprüche und Entlastungsangebote. Pflegende Angehörige selbst sind oft gesundheitlich belastet: Studien zeigen, dass rund 30 % der pflegenden Angehörigen Zeichen chronischer Erschöpfung aufweisen. Ärzteversichert empfiehlt pflegenden Ärzten oder Angehörigen von Ärzten, den eigenen Versicherungsschutz bei Pflege-Auszeiten zu prüfen.

Abgrenzung

Häusliche Pflege durch Angehörige unterscheidet sich von der professionellen ambulanten Pflege (Pflegedienst), der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V sowie der vollstationären Pflege im Pflegeheim. Kombinationen aus Pflegegeld und anteiligen Sachleistungen eines Pflegedienstes sind als „Kombinationsleistung" möglich.

Beispiel

Die 68-jährige Mutter von Dr. Jonas erhält nach Begutachtung Pflegegrad 3. Dr. Jonas und seine Schwester teilen sich die Pflege zu Hause. Die Pflegekasse zahlt 728 Euro Pflegegeld monatlich an die Mutter aus. Zusätzlich nutzen sie den Entlastungsbetrag von 125 Euro für eine stundenweise Betreuung, damit Dr. Jonas seinen Praxisbetrieb aufrechterhalten kann.

Quellen

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