Haftpflichtversicherungspflicht (Ärzte) bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung niedergelassener und angestellter Ärzte, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und während der gesamten Berufsausübung aufrechtzuerhalten. Sie ist in den Berufsordnungen der Landesärztekammern sowie in § 21 Musterberufsordnung (MBO-Ä) verankert und gilt als Voraussetzung für die Erteilung der Kassenzulassung.
Die Pflicht gilt sowohl für niedergelassene Ärzte als auch für Krankenhausärzte, sofern sie privatärztliche Leistungen erbringen. Für angestellte Krankenhausärzte übernimmt in der Regel der Träger die Absicherung, jedoch empfiehlt sich eine ergänzende Prüfung des Versicherungsschutzes.
Bedeutung für Ärzte
Ohne Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung kann die Kassenzulassung verweigert oder entzogen werden. Die Mindestdeckungssummen sind in den Berufsordnungen definiert: Typischerweise werden Personenschäden mit mindestens 3 Millionen Euro und Sachschäden mit 1 Million Euro pro Schadensfall verlangt. In risikoreicheren Fachgebieten wie der Geburtshilfe liegen die empfohlenen Deckungssummen deutlich höher. Ärzteversichert unterstützt Ärzte dabei, den richtigen Versicherungsschutz passend zum Fachgebiet und zur Praxisstruktur zu finden.
Abgrenzung
Die Berufshaftpflichtversicherungspflicht betrifft ausschließlich Schäden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Davon getrennt ist die private Haftpflichtversicherung, die Schäden im privaten Bereich abdeckt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Praxisräume (z. B. Sturz eines Patienten im Wartezimmer) ergänzt die Berufshaftpflicht, ersetzt sie aber nicht.
Beispiel
Dr. Klein möchte sich als Allgemeinmediziner niederlassen. Vor der Beantragung der Kassenzulassung bei der KV muss er den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme nachweisen. Er wählt eine Police mit 5 Millionen Euro Deckungssumme pro Schadensfall. Ohne diesen Nachweis würde die KV seinen Zulassungsantrag ablehnen.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
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